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Mit Hilfe der Tastenkombination "Strg" + "f" können Sie die nachfolgenden Texte der letzten Kundeninfos (bis 2014) nach Schlagwörtern durchsuchen. Hier können Sie unser letztes Kunden-Info als pdf downloaden. 

Kunden-Info

Nr: 1 / Februar 2023

Neues von Krause & Böttcher

Vor zwei Jahren haben wir die letzte Kunden-Info versendet, vieles ist seitdem passiert. Nach den harten Corona-Jahren 2020 und 2021 ist jetzt wieder eine gewisse Normalität eingetreten, viele Einrichtungen können mit steigenden Belegungszahlen in die Zukunft blicken, einzelne Einrichtungen haben die Krise bedauerlicherweise nicht überlebt.

Steigende Preise für Energie und Lebensmittel sowie hohe Personalkosten bei gleichzeitigem Personalmangel in allen Bereichen stellen uns heute vor neue Herausforderungen. Um diese Herausforderungen meistern zu können, haben wir uns für Sie weiterentwickelt und unser Portfolio ergänzt. Neben der klassischen Bildungsstättenberatung mit unseren branchenspezifischen Benchmarks bieten wir Ihnen auch zusätzliche Services, speziell zugeschnitten zum Beispiel auf den Verpflegungsbereich oder die laufende Buch- und Lohnbuchhaltung. Für tiefergehende Fragen greifen wir auf das Knowhow starker Partner aus unserem Netzwerk zurück, um Ihnen bestmögliche Unterstützung bieten zu können.

Mit jeder kommenden Kunden-Info betrachten wir künftig einen bestimmten Themenbereich und stellen ihn detaillierter vor. Unser Ziel ist es, Sie zu informieren, in die neusten Entwicklungen zu inkludieren und damit vielleicht auch zu inspirieren, neue Wege zu gehen!

Mitarbeiterqualifikation: Fortbildung zum „Gastro-Teamassistent“ GTA

Aktuell herrscht in vielen Bereichen Fachkräftemangel, so auch in dem Bereich Küche/Gästeversorgung. Das Training zum Gastro Teamassistent GTA bietet Ihnen hier eine adäquate Lösung. Schulen Sie Ihr Personal und profitieren Sie von der gastronomischen Qualifizierung Ihrer Hilfskräfte oder branchenfremden Mitarbeiter/innen!

In 5-Präsenztagen an zwei Standorten (Bayern und Hessen) qualifiziert die Frontcooking Network GmbH Küchenfacharbeiter/innen auf alle relevanten Küchen- und Arbeitsprozesse. Motivation, Warenkunde, Hygiene, Arbeitstechniken, Arbeitsplatzordnung, Rezepttreue und vieles mehr stehen auf dem Programm. Damit sichern Sie sich durch hohe Fachkompetenz Ihren Küchenbetrieb!

Weiterführende Informationen, Termine und die Veranstaltungsorte finden Sie unter www.gastro-teamassistent.de.

Teilnehmer aus bayerischen Betrieben profitieren außerdem von einer Förderung von bis zu 900 € durch das Land Bayern!

Vorschau

In der nächsten Kunden-Info informieren wir Sie über den Bereich der laufenden Buch- und Lohnbuchhaltung, den wir für Sie ausgebaut und verstärkt haben. Auch hier hat die Digitalisierung Einzug gehalten und wir zeigen Ihnen anhand verschiedener Beispiele, wie Sie Ihre Prozesse vereinfachen und dadurch Zeit und Kosten einsparen können. Außerdem erhalten Sie durch diese Maßnahmen mehr Freiraum für andere wichtige Aufgaben in Ihrer Einrichtung.

Weiter geht es dann in der Kunden-Info Nr. 3 mit unseren speziellen Beratungsleistungen für die Bereiche Küche und Reinigung. Dazu stellen wir Ihnen unser umfangreiches Seminar- und Fortbildungsprogramm vor.

In der Kunden-Info Nr. 4 widmen wir uns dem Thema Steuern. Hier erhalten Sie von unseren Partnern Informationen zu Änderungen aus der jüngeren Vergangenheit, die für verschiedene Einrichtungen von Vorteil und deswegen eine genaue Betrachtung wert sind.

Zu guter Letzt

Auch personell hat sich bei uns einiges getan. Wir haben unser Team verstärkt und werden Ihnen künftig, in loser Folge, innerhalb der Kunden-Info alle Kollegen einmal vorstellen.

Kunden-Info

Nr: 1 / Februar 2021

Wie lief 2020?

Normalerweise kommt an dieser Stelle immer die Erfolgsmeldung über die Übernachtungen des letzten Jahres mit einer Prognose für dieses Jahr!

Die 2020 erreichten Übernachtungszahlen schwanken nach unser Kenntnis zwischen den einzelnen Bundesländern und den Haustypen erheblich.

Immer wieder wird gefragt: Und wieviel Übernachtungen gab es jetzt im Bereich der Gruppenübernachtungshäuser 2020? Hier müssen wir uns noch etwas gedulden bis die offizielle Jahresstatistik des statistischen Bundesamtes vorliegt. Aus den vielen Kundenkontakten trauen wir uns eine Zahl zu nennen, die sicherlich nur ein Anhalt ist. Mehr als 30 % der Übernachtungen im Vergleich zum Vorjahr werden nur sehr wenige Häuser erreichen.

Die Schulfahrten waren die Verlierer, aber nicht überall!

Absolute Verlierer waren die einfachen Häuser für Schulfahrten, ohne Zimmer mit Bad, die auch an Familien hätten vermietet werden können. Der Süden der Republik ist hier noch schlechter weggekommen als der Norden. In einigen Bundesländern fanden seit dem Frühjahr 2020 bis heute überhaupt keine Schulfahrten mehr statt, wie zum Beispiel in Bayern. In anderen Bundesländern waren insbesondere nach den Sommerferien Schulfahrten möglich,
z. B. in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde für die Durchführung einer Schulfahrt durch das Kultusministerium sogar geworben.

Ferienfreizeiten für Kinder-und Jugendliche

In den Sommerferien fanden in einzelnen Bundesländern, unter Beachtung der Hygienebestimmungen, auch Ferienfreizeiten statt; auch hier gab es keine bundeseinheitliche Regelung.

Die Familien kamen im Sommer

Die Familienferienstätten und Häuser mit Zimmer mit eigenem Bad für Familiennutzungen hatten im letzten Sommer, im Rahmen des beschränkten Platzangebotes, eine Vollauslastung.

Die Familien wollten unbedingt raus, auch wenn für die Speiseversorgung und das Programmangebot strenge Hygieneregeln einzuhalten waren.

Kursarbeit von Bildungsstätten

„Gewinner“ sind die Häuser, die einerseits Familienaufenthalte anbieten und gleichzeitig im Tagungsbetrieb gewerbliche Kunden erreichen konnten. Nachdem im Frühsommer letzten Jahres noch unter Einhaltung von Höchstkapazitäten und den Abstandsregeln Kurse in einem Bildungsangebot in einzelnen Bundesländern möglich waren, ist dies seit Herbst überall nicht mehr gestattet.

Ausnahmen sind die Kurse der beruflichen Bildung, so haben auch zurzeit einige Bildungs- und Tagungshäuser geöffnet, in denen Firmen Veranstaltungen der beruflichen Bildung bzw. Tagungen und Konferenzen der Firmen durchführen, soweit sie diese nicht auf virtuelle Formate umgestellt haben.

Neues Produkt in der Bildungsarbeit

Nachdem eine Vielzahl von Tagungen und Fortbildungen in den virtuellen Raum ausgewichen sind und dort wohl auch bleiben werden, haben erste Tagungshäuser damit begonnen, technisch aufzurüsten und materiell, räumlich und personell Veranstalter bei ihren virtuellen Veranstaltungen zu unterstützen.

Und wie geht es weiter

Alle sind sich einig, auch dieses Jahr wird es noch keine Normalität geben. Wir müssen uns daran gewöhnen, so schwer es fällt, dass jede Prognose morgen schon wieder überholt sein kann.

Was ist denn absehbar?

Eines lässt sich jetzt mit Bestimmtheit sagen: Sobald die Familien dürfen, wollen sie raus. Hier zeichnet sich in allen einschlägigen Häusern eine hohe Nachfrage ab.

Ähnliches wird wohl für die Kurs- und Bildungsangebote z. B. kirchlicher Einrichtungen gelten. Themen möglichst ohne dieses „C“ am Anfang. Menschen suchen Begegnung und persönlichen Austausch.

Bei Schulfahrten wird der Föderalismus wohl wieder zuschlagen. In einigen Bundesländern wird die Schulfahrt für wichtig erachtet, um den sozialen Kontakt und das Miteinander für erfolgreiches Lernen zu verstärken. Andere Länder werden das Nachholen von Unterrichtsstoff in den Vordergrund stellen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits per Erlass alle Schulfahrten bis zu den Sommerferien untersagt.

Letzten Endes werden die Lehrkräfte entscheiden, was sie persönlich für wichtiger halten.

Häuser sollten auf jeden Fall Programme anbieten, die Klassenverbände vom Homeschooling zurück in einen gefestigten Klassenverband führen.

Sonderprogramm Jugend 2021

Das Sonderprogramm Jugend für Kinder- und Jugendübernachtungshäuser, Bildungsstätten und Familienerholungszentren wird 2021 fortgesetzt. Das Gesamtvolumen wird wohl
100 Mio. EUR umfassen. Als Förderzeitraum ist der 01.01. bis 30.06.2021 geplant. Es ist auch in der Diskussion die Förderpauschale pro Bett von 400,00 EUR deutlich anzuheben; eine Entscheidung liegt hierzu noch nicht vor. Wann es hier zu Auszahlungen kommt, ist ebenfalls noch nicht absehbar.

Es ist geplant, die Richtlinien bis Ende Februar zu veröffentlichen, die Antragstellung kann ab März erfolgen.

In diesem Zusammenhang der Hinweis: Bitte nicht vergessen bis 31.03.2021 das Sonderprogramm Jugend 2020 über die Zentralstellen abzurechnen!

Überbrückungshilfe III, jetzt am Start

Seit dem 11.02.2021 können Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer die Überbrückungsbeihilfe III beantragen.

In diesem Zusammenhang ist auch die Kleinbeihilferegelung im Rahmen des EU Förderrechtes von 800.000 EUR auf 1.5 Mio. EUR pro Monat angehoben worden. Dies ist insbesondere wichtig für Verbände, die mehrere Häuser in Trägerschaft haben.

Grundregel ist in Zukunft: Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten (Info BMWi vom 20.01.2021).

Es soll alles besser, alles einfacher werden. Wir können es noch nicht beurteilen, aber die Hoffnung stirbt zuletzt!

Viel hilft viel: Die Tücken der vielen Fördertöpfe

Es gab 2020 eine Vielzahl von Förderprogrammen. Dabei war die erste Soforthilfe noch am einfachsten in Anspruch zu nehmen. Aber dann ging es los: Überbrückungshilfe 1 und 2, November/Dezemberhilfe, Sonderprogramm Jugend. Überall andere Regeln und andere Förderzeiträume. Jetzt naht der Verwendungsnachweis und bei einigen stehen Rückzahlungen an, weil das Defizit durch die vielfachen Förderungen geringer ausgefallen ist, als zunächst geplant.

Eine Regelung über die Rückzahlungsmodalitäten, welche zu viel erhaltenen Fördermittel vorrangig zurück zu zahlen sind, gibt es nach unser Information noch nicht.

Das Problem Jahresanfang 2020

Auf der einen Seite haben sich oftmals recht gute Beihilfensituationen in den Förderzeiträumen ergeben. Aber trotzdem sind andererseits die Jahresergebnisse deutlich schlechter.

Hier wird eine Problematik deutlich, die fördertechnisch nicht berücksichtigt wird. Fast alle Gruppenübernachtungshäuser haben in den ersten drei Monaten des Jahres wenig bis keine Belegung, aber die Kosten laufen weiter. Es werden noch Überstunden abgebaut, Zeitpolster des Personals für die Saison aufgebaut und die Betriebskosten sind zu begleichen. Das Minus zum Jahresbeginn bauen die Häuser dann ab April mit steigender Auslastung schrittweise ab.

Ein Abbau dieses Jahresanfangsdefizits kann aber in keiner Förderung berücksichtigt werden. Das heißt, dieses Liquiditätsloch bleibt bestehen und gefährdet den Betrieb weiterhin.

Gemeinnützigkeit und Steuern

Es gelten eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen für gemeinnützige Gesellschaften und Vereine.

Nur zwei Beispiele:

Zweckgebunden gebildete Rücklagen dürfen in der Corona-Pandemie zur allgemeinen Sicherung der Liquidität genutzt werden.

Ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb einer gemeinnützigen juristischen Person durch Corona notleidend, so darf er zunächst, bis zum 31.12.2021, aus dem ideellen Bereich u.a. auch mit ideellen Spendenmitteln unterstützt werden.

Weitere vereinfachte Regeln sind der - FAQ „Corona“ (Steuern) - vom 03.02.2021 des BMF zu entnehmen. Sie enthält auch viele andere nützliche Antworten zu steuerlichen Fragen. Das Kapitel Maßnahmen zur Gemeinnützigkeit beginnt ab Seite 22.

Staffelwechsel

Am 7. Oktober des letzten Jahres begann Frank Haimerl als zukünftiger Geschäftsführer bei uns. Seit dem
01. Februar ist er offiziell, neben Helge Böttcher, Geschäftsführer. Norbert Krause bleibt weiterhin als Seniorberater tätig und wird die Übergabe und seine Einarbeitung begleiten.

Der Neue

Geboren bin ich an der schönen Rhön in Bad Brückenau. Mit 15 Jahren habe ich dort eine Lehre als Koch absolviert und nach meiner Ausbildung Erfahrungen in diversen Hotels gesammelt.

Im Jahr 1997 habe ich mich entschieden in die Gemeinschaftsverpflegung zu wechseln. Hier war ich für verschiedene Arbeitgeber als Küchenleiter, Betriebsleiter und Bereichsleiter tätig. Von Einzelbetrieben bis hin zur Steuerung von 11 Großküchen und 280 Mitarbeitenden.

Mit meiner Frau war ich fünf Jahre im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomieberatung selbständig.

Weitergebildet habe ich mich als Küchenmeister, Verpflegungsbetriebswirt und als Spezialist für Hygienemanagement.

Dieses Knowhow werde ich zukünftig als weiteren Baustein (Küche & Reinigung) im Serviceangebot von Krause & Böttcher einbringen. In Kürze werden hierzu nähere Informationen auf unserer Homepage zu finden sein.

Ehrenamtlich engagiere ich mich im Prüfungsausschuss für Diätköche / Diätköchinnen bei der IHK Koblenz.

Seit dem 07.10.2020 bin ich nun bei Krause & Böttcher Bildungsstättenberatung GmbH und werde hier meine beruflichen Erfahrungen erweitern.

Wir wohnen jetzt mit unserer Hündin in Hersbruck. Unsere drei Töchter und die drei Enkelkinder sehen wir jetzt nicht mehr so oft. Sie wohnen weiterhin in unserem ehemaligen Wohnort bei Limburg.

Zu guter Letzt

Für dieses Kunden-Info wurde so sorgfältig wie möglich recherchiert und versucht so aktuell wie möglich zu sein. Trotzdem können sich Infos überholt und Sachverhalte geändert haben, wir bitten hierfür um Verständnis.

Wir hoffen und wünschen uns allen, dass wir in diesem Jahr der „Normalität“ wieder einige Schritte näherkommen.

Bleiben Sie gesund!

 

P.S.: Kennen Sie bereits unsere neue Unternehmenspräsenz auf Facebook?

 

Downloads

Tagungspauschale - pdf


Ergebnispräsentation Kinder- und Jugendreisen - pdf


Hochrechnung des Betriebsausfalls gemeinnütziger Beherbergungsbetriebe - pdf


Annahmen zur Hochrechnung - pdf


Kunden-Info

Nr: 7 / September 2020

Sonderprogramm "Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" startet!

 

Liebe Leserinnen und Leser des Kunden-Info,


ab heute können Anträge für das neue Sonderprogramm gestellt werden. Viele unserer Kunden sind auch Mitglied im BundesForum Kinder und Jugendreisen e.V. und wurden bereits über das Programm informiert. Nach Rücksprache mit dem BundesForum möchten wir deren Info-Mail über das Programm allen unseren Lesern vorstellen: „doppelt genäht hält besser!“

Info des BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V.

Dr. Franziska Giffey hat am 27.8. in der Jugendherberge Berlin Ostkreuz die Richtlinie für das "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ unterzeichnet. Mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm unterstützt das Bundesjugendministerium kurzfristig gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit, die aufgrund von Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich bedroht sind. Mit dem Sonderprogramm können Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum April bis Dezember 2020 abgemildert werden. 

Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Dafür stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben sind 25 Millionen Euro vorgesehen für Zuschüsse für gemeinnützige Träger, die im längerfristigen internationalen Jugendaustausch tätig sind oder Workcamp-Angebote machen.

Für die Beantragung der Mittel müssen die Einrichtungen einen Liquiditätsengpass in mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten darlegen, also die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Davon werden bis zu 90 Prozent durch einen Zuschuss aus dem Programm ausgeglichen, bei Übernachtungsstätten maximal 400 Euro pro Bett. Anträge können vom 1. September bis zum 30. September bei den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen gestellt werden.

Pressemitteilung:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/100-millionen-euro-fuer-den-erhalt-gemeinnuetziger-einrichtungen/160122?fbclid=IwAR1Ow1N01WYzVt2UbF-yeutcRlMIPSEntSA9q2Un_AqEvgOKRTvoxx9ben8

Sonderprogramm:

https://www.bmfsfj.de/blob/160126/0207b0efd301d6b8c796311edb23de3a/sonderprogramm-jugendherbergen-data.pdf

FAQ zum Sonderprogramm:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/hilfen-fuer-soziale-einrichtungen/sonderprogramm-kinder-jugend-bildung-arbeit/faq-sonderprogramm-kinder-jugend-bildung-arbeit/faq-sonderprogramm-kinder-jugend-bildung-arbeit/160044

Formblätter zur Antragstellung:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/richtlnien-fuer-das--sonderprogramm-kinder--und-jugendbildung--kinder--und-jugendarbeit-/159726

Viele Grüße aus der Geschäftsstelle des BundesForum

 

Kirchliche Jugendbildungs- und Begegnungsstätten sind auch dabei!

Alle evangelischen Häuser der Kinder- und Jugendhilfe können, auch wenn sie nicht Mitglied bei „Himmlische Herbergen“ sind, über die AEJ an dem Sonderprogramm partizipieren. Die AEJ ist Mitglied im Deutschen Bundesjugendring und leitet alle Anträge an diesen als zuständige Zentralstelle weiter. Die Anträge sollten, nach Auskunft der AEJ, möglichst umgehend gestellt werden. Letzter Termin für eine Abgabe bei der AEJ ist der 21.09.2020. Hierzu ist geplant, kurzfristig auf der AEJ Startseite eine E-Mail-Adresse für das Antragsverfahren einzurichten.

Die katholischen Jugendbegegnungsstätten und hier nicht nur die in der BAG Katholisches Jugendreisen organisierten Häuser, wenden sich für die Antragstellung an das Jugendhaus Düsseldorf. Weitergehende Infos haben wir leider nicht.

Alle anerkannten Familienerholungs- und bildungsstätten werden gefördert!

Der Verband der Kolpinghäuser e.V. ist als Zentralstelle für alle Familienerholungsstätten zuständig – nicht nur für Kolpinghäuser oder Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Sie müssen aber in der Antragstellung den Nachweis über die Erfüllung der "Grundlagen gemeinnütziger Familienerholung" (2011) erbringen.

Wir wünschen allen eine erfolgreiche Antragsstellung!

Mit freundlichen  Grüßen 

Norbert Krause

Kunden-Info

Nr: 6 / Juli 2020

Sonderprogramm für eine weitere Liquiditätshilfe

 

Liebe Leserinnen und Leser des Kunden-Info,
 
gestern war ich zu schnell, oder meine letzten Zeilen wurden erhört. Jetzt auch mal eine sehr gute Nachricht!
 
Es gibt im Nachtragshaushalt 2020 für das BMFSFJ ein „Sonderprogramm zur Stärkung gemeinnütziger Organisationen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe“.
 
Dieses Programm nimmt die Problematik einer langfristigen Unterstützung für das Winterhalbjahr auf. Zitat aus dem Fact-Sheet: „Da die gemeinnützigen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe den Betrieb erst nach und nach und mit Einschränkungen wieder aufnehmen können, werden sich die Liquiditätsengpässe auch noch über den Sommer 2020 bis auf Weiteres hinziehen. Deshalb hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2020 beschlossen, weitere 100 Mio im Jahr 2020 für Corona bedingte Schäden zur Verfügung zu stellen,…“
 
Der Link zur Pressemitteilung des BMFSFJ inkl. aller Anhänge:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/giffey---bewaehrte-soziale-einrichtungen-und-strukturen-fuer-familien--kinder-und-jugendliche-in-der-krise-absichern-/158438
 
Am Ende der Pressmitteilung ist auch des Fact-Sheet verlinkt, in dem alle Hilfen nochmals beschrieben sind und in einem Schaubild wird die gesamten Fördermöglichkeiten noch einmal sehr übersichtlich dargestellt.
 
Eine Förderung aus dem  Sonderprogramm soll nach seiner Ausgestaltung ab September möglich sein.
 
Wir sind gespannt!

Alles Gute für Sie. Bleiben Sie gesund!  

Mit freundlichen  Grüßen  

Norbert Krause

Kunden-Info

Nr: 5 / Juli 2020

Überbrückungshilfe startklar

 

Liebe Leserinnen und Leser unserer Kunden-Infos,

die meisten von Ihnen werden es schon wissen, trotzdem haben wir uns entschlossen vorsichtshalber noch einmal zu informieren!
 
Beginnend ab dem 10. Juli können bis zum 31. August 2020 die Anträge auf Überbrückungshilfe des Bundes gestellt werden. Umfassend ist das Programm in dem Eckpunkte-Papier erläutert. Verständlicher und aktueller ist aber die Internetseite: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/.
 
Die Antragstellung kann ausschließlich über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgen und ist im jeweiligen Bundesland einzureichen. Wo die Anträge einzureichen sind, regelt jedes Bundesland eigenständig. Daher haben bereits die meisten Bundesländer weitergehende Informationen ins Internet gestellt.
 
Die Förderhöchstsumme ist auf 150.000 EURO für drei Monate begrenzt, aber Vorsicht! Hier müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden, u.a. spielt neben den Fixkosten auch die Zahl der Beschäftigten eine Rolle. Bei gemeinnützigen Einrichtungen müssen auch Spenden und Beiträge als Einnahmen einbezogen werden.
 
Wer bereits Soforthilfe erhalten hat, ist trotzdem noch einmal antragsberechtigt!
 
Da das Programm auf maximal 25 Milliarden Euro limitiert ist, sollte man vorsichtshalber mit der Antragstellung nicht lange warten.
 
Wir wünschen allen Antragstellern viel Erfolg und eine baldige Förderung.
 
Die Diskussion über eine Sicherung der gemeinnützigen und sozialen Jugend-, Familienerholungs- und Bildungsstätten ist unserer Meinung nach damit aber nicht beendet. So wichtig und hilfreich die jetzige Überbrückungsbeihilfe ist, so wird sie aber für eine Rettung über das Winterhalbjahr für sehr viele nicht ausreichen. Hier gilt es weiterhin in der Politik und Gesellschaft ein Bewusstsein für diese Situation zu schaffen.
 
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine seriösen Informationen zu Hygienevorgaben geben können. Hier definiert jedes Bundesland eigene Richtlinien und diese ändern sich auch sehr schnell.

Wir wünschen weiterhin viel Kraft und Durchhaltevermögen.

Bleiben Sie gesund!  

Mit freundlichen  Grüßen  

Norbert Krause

Kunden-Info

Nr: 4 / Mai 2020

Hurra, es geht wieder los!

Bis Ende Mai werden wohl in allen Bundesländern die Gruppen- und Gemeinschaftsunterkünfte öffnen können. Öffnung hört sich zwar zunächst gut an, aber die Auflagen sind enorm und werden einen wirtschaftlichen Betrieb nicht ermöglichen. Jetzt liegt das besondere Augenmerk auf der Frage: was ist wieder möglich und was ist zu beachten?

Was macht der Hygieneplan?

Vollmundig hatten wir im Kunden-Info 3 einen Rahmenplan für ein Hygienekonzept angekündigt. Wir haben es aufgegeben, denn wir können damit nur falsch liegen. Die Auslegungen sind in den einzelnen Bundesländern zu unterschiedlich!

Hygieneschutzverordnungen und was noch?

Bei den Regelungen ist die Hierarchie wichtig. An oberster Stelle stehen die jeweiligen Hygiene-Verordnungen der einzelnen Bundesländer, mal als Allgemeinverfügung, mal als Verordnung zum Schutz von..., mal als 4. Ergänzung zu der Verordnung von… Hier kann man sich dann durch alle Ergänzungen durchwühlen und versuchen einen aktuellen Stand zu bekommen (Bayern, Mecklenburg-Vorpommern).

Einzelne Bundesländer haben für die Beherbergung noch keine Vorordnung, während andere Bundesländer explizit zwischen Hotels und Gruppenunterkünften unterscheiden!

Unter der Verordnungsebene gibt es in allen Bundesländern eine Reihe von Handreichungen: z. B. in Rheinland-Pfalz: Handreichung Gastgewerbe- Hygiene- und Schutzmaßnahmen (verfasst vom Land, der DEHOGA und der IHK) - oder in Mecklenburg  Vorpommern: Schutzstandards Beherbergung, hier: Jugendherbergen und Gruppenunterkünfte (sehr gut ausgearbeitet!).

Die DEHOGA ist in allen Bundesländern mit Handreichungen vertreten! Sehr gut ist hier zum Beispiel die Handreichung der DEHOGA Niedersachsen (Wiedereintritt unter den Bedingungen der Corona-Krise Hotellerie)

Achtung bitte immer darauf achten, was im eigenen Bundesland gilt.

Wir brauchen ein Hygienekonzept

JA, in einem Punkt sind sich alle einig: Jeder Betrieb benötigt ein Hygienekonzept, das die Regeln des Bundeslandes und die eigenen Gegebenheiten berücksichtigt.

Hygienekonzept ist nicht genehmigungspflichtig

Nach unserem Kenntnisstand ist in keinem Bundesland das Hygienekonzept genehmigungspflichtig, man muss aber eins haben.

Arbeitsschutzstandards der
Berufsgenossenschaft bgn

Ein guter Leitfaden: „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandards Branche Gastgewerbe“ enthält sehr umfangreiche Hinweise für das Gastgewerbe. Allerdings gibt es noch keine Ausführung für Hotels. Eine Landesverordnung weist explizit auf diesen Leitfaden als Orientierung hin.

Tagung ist nicht Tourismus

Achtung: Einige Bundesländer unterscheiden zwischen Tagungsbetrieb und touristischem Betrieb, z. B. Hessen und NRW mit der außerschulischen Bildungsarbeit. Hier gelten etwas andere Regeln, z. B. Betriebsöffnung oder in Hessen nur 15 Teilnehmer. Andere Bundesländer schließen Gruppenreisen ganz aus, aber was ist eine Gruppenreise? Dies wird nicht erklärt!

Hilfsprogramme laufen an!

Die finanzielle Förderung von Gruppenunterkünften, Jugendherbergen, Tagungsstätten, Heimvolkshochschulen und Familienbildungseinrichtungen läuft so langsam immer mehr an. Seit Mitte Mai haben jetzt auch Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Bayern Förder- bzw. Hilfsprogramme. In einigen Bundesländern sind uns oder Kunden von uns konkrete Förderprogramme nicht bekannt; das muss aber nichts heißen.

Während damit viele Bundesländer eine Förderung der Jugend-, Familien- und Bildungseinrichtungen auf den Weg gebracht haben, fehlt auf Bundesebene noch ein entsprechender Bundestagsbeschluss. Unseres Wissens gibt es hierzu auch noch keine beschlossene Kabinettsvorlage als Grundlage für einen Bundestagsbeschluss.

Nachdem der Verband der Schullandheime hier sehr initiativ war, steckt eine mögliche Förderung des Bundes jetzt zusätzlich auch im Gestrüpp der Bürokratie fest. Wer darf wen fördern? Land oder Bund? und wenn der Bund, dann wen? oder dürfen beide fördern?

Zu guter Letzt

Wir sind uns der Unverbindlichkeit unseres aktuellen Kunden-Infos wohl bewusst. Aber selbst für diese wenigen Infos war der Rechercheaufwand zeitraubend. Jedes Bundesland hat einen anderen Namen für seine Regeln und Verordnungen und jedes Land hat andere Hygienevorschriften.

Vielen Dank an unsere Kunden und Partner, die uns hier immer wieder mit Infos versorgt haben.

Auch heute wünschen wir allen Lesern viel Kraft bei der Umsetzung und ein gutes Netzwerk der gegenseitigen Hilfe.

Und einen erfolgreichen Start in die Wiedereröffnung, soweit möglich!

Kunden-Info

Nr: 3 / Mai 2020

Der Wert eines Info-Dienstes 

Der Inhalt dieses Kunden-Info wurde in der letzten Woche recherchiert und am 04.05.2020, soweit möglich, aktualisiert. Trotzdem können einige Infos in den nächsten Tagen schon überholt sein. Das größte Problem ist der fehlende Gleichklang zwischen den einzelnen Bundesländern. Hier macht, trotz aller gegenteiligen Aussagen, jeder sein Ding und auf jeden Fall anders als die anderen Bundesländer. Von daher betrachten Sie bitte unseren Kunden-Info nur als Momentaufnahme. 

Familien unsere Rettung!

Mal etwas Positives vorweg! Es zeichnet sich folgendes Szenario ab: Urlaub im eigenen Land wird wieder möglich, natürlich unter Einhaltung dann noch gültiger Hygieneregeln. Familien und Mitglieder eines Hausstandes können gemeinsam Urlaub machen, wohnen in einem Zimmer mit eigener Sanitärversorgung; Gemeinschaftsbad auf dem Flur ist wohl nicht möglich. Gegessen wird in einem aufgelockerten Speisesaal an Einzeltischen für jeweils ein Zimmer mit entsprechendem Abstand. Von der Buffetversorgung wird auf eine Tischversorgung umgestellt usw. Inwieweit gemeinsames Programm möglich ist, bleibt abzuwarten: vielleicht in Kleingruppen. 

Da in allen Hotels, Pensionen und Familienferienstätten wahrscheinlich die Kapazitäten begrenzt werden müssen, gleichzeitig sich aber bereits heute eine erhöhte Nachfrage abzeichnet, kann dieses Modell auch für so manche Bildungsstätte, Tagungshaus oder hochwertige Jugendeinrichtung die Möglichkeit sein, den Sommer zu retten. Hier sind jetzt Phantasie, schnelles Marketing und aktiver Verkauf gefragt. 

Und gleich ein neues Problem

Mit einer Frage werden sich auch einige beschäftigen müssen: Was ist, wenn schon jetzt mehr Buchungen da sind, als vielleicht Kapazitäten zur Verfügung stehen? Eine Schullösung gibt es hierfür noch nicht. 

April 2019: 3,7 Millionen Übernachtungen

Diese Übernachtungen der gemeinnützigen, kirchlichen und sozialen Übernachtungshäuser fielen 2020 komplett aus. Bei durchschnittlich 50,00 EUR Umsatz pro Übernachtung - in der Bandbreite zwischen Schullandheim und Erwachsenen-Tagungsstätte - reden wir hier von 185 Millionen Umsatz, die weggefallen sind.  

In zwei Punkten sind sich Bund und Länder einig 

1. Grundsätzlich gibt es in fast allen Bundesländern wohlmeinende Bestrebungen, Gruppenübernachtungshäuser mit einem Zuschuss den Umsatzausfall zumindest teilweise zu ersetzten. 

2. In keinem Bundesland gibt es, nach unserer Information, bisher Förderrichtlinien, wie die Gelder verteilt werden könnten.  

Damit hört die Einigkeit auch auf

In einigen Bundesländern und im Bund haben die Parlamente noch keine Hilfspakete für Gruppenübernachtungshäuser beschlossen. Landtagsbeschlüsse gibt es schon u.a. in Bayern, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Bei der Frage, wer an der Förderung partizipiert, ist es mit der Einheitlichkeit vorbei. Vielfach ist die Rede davon - wie in Bayern - die gemeinnützigen Jugendübernachtungsstätten, Schullandheime, Bildungsstätten und Familienferienstätten zu unterstützen.

Unklar ist auch, ob und in welcher Weise Bundesmittel zum Einsatz kommen. Hier wird sicherlich grundsätzlich die Frage zu klären sein, wie eine Bundesförderung in dieser originären Landesaufgabe möglich ist. 

Der nächste Winter wird hart

Viele Häuser müssen im Sommerhalbjahr die Rücklagen erwirtschaften, um über den nächsten Winter zu kommen. Nachdem in diesem Jahr schon mal der Saisonstart im April ausgefallen ist, wird es mit der Rücklagenbildung für den nächsten Winter ganz schwierig. Diesen Sachverhalt darf man, bei allen Hilfsmaßnahmen, nicht aus dem Auge verlieren. 

Tagungs- und Bildungsstätten

In den Initiativen wird sehr oft von den Jugendeinrichtungen gesprochen, aber auch Bildungsstätten der Erwachsenenbildung, Akademien und Heimvolkshochschulen sind hier betroffen. Auch sie benötigen eine Förderung, damit die Bildungsarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen in Zukunft fortgesetzt werden kann. 

Übernachtungshäuser der Kommunen und Kirchen

An uns wird immer wieder die Frage gestellt, ob auch Häuser als Betriebe gewerblicher Art in Trägerschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Schullandheime von Kommunen oder kirchliche Tagungshäuser an einer Förderung beteiligt werden. In einzelnen Abfragen haben auch kirchliche Einrichtungen Finanzbedarf angemeldet. Wir haben diese Frage an Fachleute weitergereicht. Die Antworten waren, vorsichtig ausgedrückt, sehr zurückhaltend, aber das sagt ja schon alles! 

Schulfahrten? dieses Schuljahr nicht mehr! 

Für dieses Schuljahr haben alle Kultusministerien der Bundesländer die Absage von Schulfahrten angeordnet. In fast allen Bundesländern ist vorgesehen, das anfallende Stornogebühren für dieses Schuljahr vom Land erstattet werden. Zwischenzeitlich wird diese Lösung etwas zäh umgesetzt. Unterlagen zum Vertrag, die AGB der Häuser müssen eingereicht und geprüft werden. Bisher ist hier wenig bis gar nichts an Stornogebühren geflossen. Die Hansestadt Bremen soll schon gezahlt haben. 

Für das neue Schuljahr gibt es bisher keine einheitlichen Regelungen. Einige Bundesländer haben das Aussetzen von Schulfahrten bis Jahresende angeordnet. In anderen Bundesländern, z. B. Hamburg oder Thüringen, dürfen Schulfahrten nur gebucht werden, wenn dadurch keine Kosten z. B. durch Stornogebühren entstehen. Hier arbeiten einige Anbieter bereits an der Lösung, wie ein Belegungsvertrag ohne Stornokosten aussehen könnte. 

Soforthilfe, aber nicht immer sofort!

Einzelne unserer Kunden haben schon eine Soforthilfe erhalten, soweit sie in ihrem Bundesland antragsberechtigt sind. Es ist aber festzustellen, dass nach vielfachen Missbrauchsfällen jetzt die Bearbeitung deutlich länger dauert. 

Kurzarbeitergeld bisher keine Probleme

Kunden, für die wir die Lohnabrechnungen erstellen, haben soweit beabsichtigt, die Anzeigen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ab April gestellt und in der Regel nach nur drei Wochen eine „Stamm-Nummer KUG“ erhalten. So konnten von uns die Anträge für die Kunden mit den entsprechenden Berechnungen für die einzelnen Kurzarbeiter erstellt werden. Jetzt hoffen wir mal, dass die Erstattung genauso zügig erfolgt! 

Vorsicht Betriebsausfallversicherung

Versicherungsunternehmen sehen sich nicht in der Pflicht, für diese neue Infektion mit Covid 19 auf Grund einer Allgemeinverfügung den Ausfall zu übernehmen. Einzelne Versicherungen bieten ihren Kunden einen Vergleich mit 10 bis 15 % für 30 Tage der versicherten Ausfallsumme an. Gleichzeitig verzichtet der Versicherungsnehmer auf weitere Rechtsmittel. Tendenz bei allen Beratungen und Gesprächen ist, diesen Vergleich nicht anzunehmen. Die Rechtslage ist hier ausgesprochen unklar. Auch einzelne Formulierungen in den Verträgen sind sehr unterschiedlich auszulegen und bedürfen einer Einzelfallprüfung. 

Jetzt ist Zeit für den Hygieneplan

Noch ist Zeit und das Haus leer. Jetzt ist die Gelegenheit für das eigene Haus ein Hygienekonzept zu entwickeln. Wie werden Abstandsregeln eingehalten? Wie wird desinfiziert? Wie gestaltet sich der Service, von der Rezeption bis zum Speisesaal?

Wir werden uns in der nächsten Woche auch dran setzen, einen Rahmen für Gruppenübernachtungshäuser zu entwickeln. 

Und jetzt!

Fazit, es gibt viele Unklarheiten und insbesondere noch nicht gelöste finanzielle Probleme, aber auch kleine Lichter am Ende des Tunnels.

Jetzt ist es wichtig, in Netzwerken dabei zu sein, sich zu informieren und gemeinsam mit anderen Betroffenen die nötige Öffentlichkeit und das Problembewusstsein für die Situation der gemeinnützigen, sozialen und kirchlichen Übernachtungsstätten zu erzeugen. Der Verband der Schullandheime hat im Rahmen seiner Aktion für eine Bundesförderung berechtigterweise dazu aufgefordert, die eigenen Abgeordneten anzusprechen und um Hilfe zu bitten. Nur zu!

Wir wünschen allen Lesern viel Erfolg bei der Sicherung Ihrer Einrichtungen, die notwendige Kraft und Geduld für die derzeitige Schließzeit und bleiben Sie gesund. 

Zu guter Letzt

Wie sagte ein Kunde kürzlich: Es hat auch etwas Gutes. Jetzt hat der Rasen auf dem Spielplatz wenigstens eine Chance anzuwachsen.

Kunden-Info

Nr: 2 / April 2020

2019 wieder ein sehr gutes Jahr für den Tourismus.

Mit einer Tradition wollen wir nicht brechen. Zu allererst unser Rückblick auf das vergangene Jahr. Auch 2019 hat sich der gesamte Tourismus in Deutschland überdurchschnittlich gut entwickelt. Gesamt 495.615.504 ÜN zum Vorjahr + 3,7 %

Diese Entwicklung spiegelt sich bei den Gruppenübernachtungshäusern leider nicht wider:

Erholungs- und Ferienheime 13.755.911 ÜN - 0,5 %

Jugendherbergen u. Hütten 20.368.79 ÜN + 0,9 %

Schulungsheime (Bildungsstätten) 10.337.591 ÜN – 2 %

2020 sah gut aus!

Bei Gesprächen mit unseren Kunden sah bis Februar des Jahres die Vorbuchungssituation sehr gut aus. Aber wie es jetzt weiter geht: „steht in den Sternen.“

Mit diesem Kundeninfo möchten wir einen kleinen Überblick über die Situation geben. Wir können aber nur Ausschnitte beleuchten und dies kann eine konkrete Fachberatung zu den Themen nicht ersetzen.

Vieles ist sicherlich auch schon bekannt, die getätigten Bewertungen beruhen auf unserem Kenntnisstand. Leider schlägt in dieser Krise der Föderalismus in Deutschland gnadenlos zu. Was in Sachsen gilt, ist in Bayern anders geregelt und in Nordrhein-Westfalen nochmals anders.

Wichtig ist jetzt, dass sich möglichst viele Häuser und Träger von Tagungshäusern, Bildungsstätten und Jugendübernachtungsstätten zusammenschließen und ihre Interessen gemeinsam gegenüber der Politik vertreten.

Die sehr speziellen Zielgruppen sind unser Problem!

Wie es nach der jetzigen Schließung bis zum Ende der Osterferien weiter geht, ist offen. Auch wenn die Wirtschaft wieder startet, wird dies auf den Tourismus nicht oder nur sehr verzögert zutreffen. Die gemeinnützigen, sozialen und christlichen Beherbergungsbetriebe mit ihren sehr speziellen Zielgruppen und dem Schwerpunkt auf Gruppenbelegungen haben noch weitaus größere Probleme.

Bei den kirchlichen Tagungshäusern als Trägern der christlichen Bildungsarbeit ist der Altersdurchschnitt der Teilnehmer hoch. Hier gehören viele zur Risikogruppe, die wahrscheinlich noch länger als Kursteilnehmer ausfallen.

Die Veranstalter von Ferien- und Familienfreizeiten aber auch von Tagungen und Bildungsmaßnahmen stornieren vorsorglich ihre Gruppenbelegungen, um möglichst Stornogebühren zu vermeiden.

Viele Jugendübernachtungshäuser veranstalten eigene Ferienbelegungen. Die Bereitschaft der Eltern für ihre Kinder in der derzeitigen Situation einen Ferienaufenthalt zu buchen, ist aktuell nicht vorhanden.

Das Schulfahrten-Chaos!

Leider gibt es zum Vorgehen bei der Veranstaltung von Schulfahrten kein einheitliches Vorgehen der Bundesländer.

Breiteste Einigung besteht noch in der Absage von Schulfahrten durch die Kultusministerien bis zu den Sommerferien. In der Regel werden die Stornogebühren von den Bundesländern übernommen.

Auf jeden Fall sollen bis zu den Sommerferien keine neuen Buchungen vorgenommen werden.

Eine Reihe von Bundesländern geben aktuell die Empfehlung auch nach den Sommerferien jetzt noch keine Buchungen bis zum Jahresende vorzunehmen, ob dies so bleibt, ist abzuwarten.

Es gibt keine einheitliche Regelung für Deutschland!

Und wie sieht das Fazit zur Belegung aus?

Im ganzen weiteren Jahr 2020 rechnet der Großteil der Gruppenübernachtungshäuser mit einem deutlichen bis kompletten Belegungsausfall.

Die ist auch eine gemeinsame Einschätzung des Rundes Tisches der Unterkünfte des Bundesforums vom 31.03.2020.

Der finanzielle Worst Case

Im April erschöpfen sich die für den Winter bei schwächerer oder fehlender Auslastung benötigten liquiden Mittel. Gerade Häuser ohne Tagungs- und Bildungsarbeit für Erwachsene sind auf den Saisonstart angewiesen. 

Jetzt fallen in dem Zeitraum, der für eine finanzielle Sicherung der Häuser am wichtigsten ist, die Belegungen weg. Dies ist der Worst Case.

Gemeinnützigkeit und Rücklagen

Um über die nächsten Wochen oder Monate zu kommen müssen jetzt die Rücklagen genutzt werden. Schön wär`s! In den letzten Jahren wird die Rücklagenbildung von gemeinnützigen Organisationen immer stärker durch die Finanzämter kontrolliert, eine Betriebsmittelrücklage ist möglich, soll aber nur für einige Monate sein.

Was ist jetzt mit den zweckgebundenen Rücklagen, z. B. für einen geplanten Umbau. Dies ist nicht geklärt. Hier gibt es wohl noch Interpretationsspielraum, der ist nur in einigen Bundesländern erforderlich.

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Diese Frage ist mit „ja“ zu beantworten, aber leider ist es nicht ganz so einfach, wie es sich in der Bundespressekonferenz anhört. Nachfolgend einmal die Fördermöglichkeiten mit einer Grundinfo und auch einer doch subjektiven Einschätzung!

Für die dringende Hilfe

Wer akute Liquiditätsprobleme hat, für den ist die Soforthilfe das adäquate Mittel. Allerdings definiert jedes Bundesland den Anspruch auf Liquiditätshilfe anders. Die Bundesmittel sind in dieser Beihilfe enthalten, Antragstellung immer über das Bundesland. Hier gilt es, sich über die Bedingungen im eigenen Bundesland zu informieren. Beispiel, Stand 31.03.2020:

Bayern bis zu 5 Mitarbeiter 9.000 €

Sachsen bis zu 5 Mitarbeiter 5.000 €.

Es ist davon auszugehen, dass die Summen von 5.000 € überall angehoben werden!

In einigen Bundesländern gibt es jetzt auch eine Förderung für Betriebe mit 10 bis 50 Mitarbeitern.

Kurzarbeitergeld

Grundsätzlich können alle Betriebe Kurzarbeitergeld betragen, auch Körperschaften des öffentliches Rechts (Kirchen, so sie eine Betriebsvereinbarung hierzu haben). Kurzarbeit ist bis 100 % möglich, ausgezahlt werden 60 % des entgangenen Nettogehaltes bzw. 67 % bei mindestens 1 Kind auf der Steuerkarte. Der Sozialversicherungsbeitrag wird von der BA voll übernommen.

Zunächst ist eine Anzeige über Arbeitsausfall an die BA zu stellen, man erhält dann eine KUG Nummer. Nicht ungeduldig werden, das kann länger dauern. Mit der Nummer kann man dann das Kurzarbeitergeld in dem angezeigten und in Anspruch genommenen Rahmen beantragen. Dies ist bis 3 Monate später möglich. 

Das Kurzarbeitergeld wird mit dem Lohnprogramm berechnet (dazu muss das Programm die aktuellen Regeln berücksichtigen), vom Arbeitgeber verauslagt und dann von der BA erstattet. Auch dies kann in der heutigen Zeit sehr viel länger dauern!

Darlehen bleibt Darlehen

Man kann bei Liquiditätsengpässen über seine Hausbank auch ein KFW Darlehen beantragen. Allerdings muss man den Nachweis der „Kapitaldienstfähigkeit“ nachweisen können. Das heißt, kann ich den Kredit auch zurückzahlen? Die Bank kann und wird Sicherheiten verlangen. Die sogenannte Haftungsfreistellung betrifft nur eine eventuelle Rückzahlung des Darlehens von der Hausbank an die KFW, wenn der Kreditnehmer nicht bezahlt. Der Kreditnehmer muss mit seinen Sicherheiten für die Rückzahlung haften!

Auf den Punkt gebracht! Wer größere finanzielle Probleme hat und wirtschaftlich schwach aufgestellt ist, bekommt auch kein Darlehen. 

Unsere Rettung die Stornogebühren

Ja, schön wäre es. Für Ausfälle in der Zeit bis 20. April sind auf Grund der Schließungsanordnung Stornogebühren nicht zulässig. Für die Zeit danach können sie verlangt werden. Soweit dann die bestehende Reisewarnung des Gesundheitsministeriums für Inlandsreisen aufgehoben ist, ansonsten auch dann keinen Anspruch auf Storno gebühren. Die Bundesländer haben erklärt, für die Zeit bis zu den Sommerferien die Stornogebühren zu übernehmen, dies gestaltet sich aber in der Praxis zunehmend schwierig. 

Für längerfristige Buchungen ist sehr oft noch keine oder nur geringe Stornogebühr fällig. Bei allen gesetzlichen Regeln und eigenen AGBs stellt sich für alle Häuser die Frage, ist es gut für das Verhältnis zum Kunden, wenn hier harte Linie gefahren wird oder ist es nicht besser dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Buchung zu verschieben und auf Stornogebühren zu verzichten.

Und wie sieht das Fazit zur wirtschaftlichen Hilfe aus?

Außer dem Kurzarbeitergeld, das sicherlich nicht sofort ausgezahlt wird, ist bisher eine weitreichende finanzielle Unterstützung des Bereiches der Gruppenübernachtungshäuser nicht gegeben.

Eine sehr große Zahl der Gruppenübernachtungshäuser wird die Krise nur überstehen, wenn Zuschüsse der Bundesländer bzw. des Bundes zur Verfügung gestellt werden.

Rettungsschirm für gemeinnützige Beherbergungsbetriebe

Mehrere Verbände in Bayern haben einen Appell an die Staatsregierung gerichtet: „die Jugendherbergen in Bayern, die bayerischen Jugendbildungsstätten, die Schullandheime des Bayerischen Schullandheimwerks, der CVJM Bayern und die Stiftung des Sudetendeutschen Sozial- und Bildungswerkes wenden sich mit diesem gemeinsamen dringenden Appell an die Bayerische Staatsregierung, um den Zerfall des bewährten Systems der gemeinnützigen Bildungs- und Beherbergungsbetriebe im Freistaat zu stoppen. Denn: Wir sind sozial relevant!“

Es wird um Unterstützung gebeten: „auf allen Ihnen zur Verfügung stehenden politischen, wirtschaftlichen und medialen Handlungsebenen für eine schnelle und wirksame Verhinderung des Zerfalls unserer Verbände mit ihren Einrichtungen einzusetzen.“

Das Bundesforum informiert

Im Rahmen des Runden Tisches Unterkünfte des Bundesforums für Kinder- und Jugendreisen, wurde vereinbart, die bestehende Infoplattform noch stärker auch für Infos und Best Practice Beispiele zur Sicherung der gemeinnützigen Beherbergungsbetriebe zu öffnen. Es stehen bereits eine Vielzahl von Infos und Pressemitteillungen zur Verfügung: https://bundesforum.de/dokumentationen/corona/. Infos und Aktivitäten sollten dem Bundesforum zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden.

Um politisch etwas zu erreichen, müssen Aktivitäten von vielen Betroffenen getragen und unterstützt werden. Eine Voraussetzung dafür ist zunächst ein möglichst guter Überblick über schon gelaufene geplante oder zu übernehmende Aktivitäten.

Häuser helfen

Das Reisenetz koordiniert federführend für viele Verbände bundesweit die Angebote von Einrichtungen mit freien Kapazitäten. Näheres ist der Pressemitteilung vom 19.03.2020 des Bundesforums zu entnehmen (liegt unter den Dokumentationen).

Unser Vorschlag: Vor Ort und mit dem Bürgermeister und Landrat auf regionaler Ebene Hilfen anbieten: Können wir Verpflegung übernehmen? Hierfür hat eine Küche der Gemeinschaftsverpflegung beste Bedingungen. Versorgung z. B. für Personal von Notkrankenhäusern oder Unterkünfte von zusätzlichem Pflegepersonal. Man kann Landwirten auch die Versorgung Ihrer Erntehelfer anbieten! Hier sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt.

Zu guter Letzt

Unser dringender Appell: Bitte vernetzen Sie sich. Nur gemeinsam besteht in der heutigen Zeit die Möglichkeit noch Gehör zu finden. Der Nutzen aller gemeinnützigen, sozialen und christlichen Beherbergungsbetriebe ist unbestritten. Wir haben hierzu noch einmal die Ergebnispräsentation zur Grundlagenstudie zu Kinder- und Jugendreisen von 2014 auf unsere Internetseite gestellt.  Für weitere Fragen und Infos sind wir gern für Sie da. Bleiben Sie gesund!

Kunden-Info

Nr: 1 / September 2019

2018 neues 5 Jahreshoch

In den Jahren 2013 bis 2017 stiegen die Übernachtungen im gesamten Tourismus um 11 bis 13 Millionen. 2018 betrug die Steigerung 18 Millionen Übernachtungen auf insgesamt 477 Millionen Übernachtungen - ein neuer Spitzenwert.
Drei Gründe werden hier benannt:
1. mehr Deutsche machen Urlaub im eigenen Land
2. begünstigt von dem 2018 sehr schönen Wetter
3. attraktive Stadtstandorte, die wie Berlin im Europavergleich auch noch sehr preisgünstig sind

Boom der Städtereisen hält an!

Von den zusätzlichen 18 Millionen Übernachtungen werden alleine 12 Millionen in den Großstädten ab 100.000 Einwohnern realisiert. Dabei liegen weiterhin Berlin, München, Hamburg und Köln vorne.

Die Gruppenübernachtungshäuser können nicht mithalten!

Bei der statistischen Gruppe der Jugendherbergen und Hütten (hierzu zählen auch alle anderen Jugendübernachtungshäuser) liegt die jährliche Steigerung unvermindert bei ca. 1 %.
Dabei können nicht alle Häuser von dem schwachen aber stabilen Trend profitieren.
Zwei Einflussfaktoren spielen hier nach unseren Beobachtungen und bei der Analyse von Häusern eine wichtige Rolle: ein der Zielgruppe entsprechender guter Standard, ein „schönes Haus“ und die Qualität der angebotenen Programme.

Die Schülerzahlen steigen!

Die Kultusministerkonferenz ging bei ihrer Erhebung von 2013 von einer sinkenden Schülerzahl aus: von 7,76 Millionen in 2015 auf 7,24 im Jahr 2025. Die Bertelsmann Stiftung hat 2017 eine aktuellere Hochrechnung erstellt: ausgehend von 7,95 Millionen Schülern in 2015 wurden 8,26 Millionen in 2025 geschätzt. In 2030 geht die Bertelmann Stiftung von 8,59 Millionen Schülerinnen und Schülern aus. Zwei Faktoren spielen hier eine Rolle; zum einen ist die Geburtenrate gestiegen und zum anderen ist in der Bertelsmann-Studie der Zuzug der Flüchtlinge 2015 berücksichtigt.
Inwieweit allerdings Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund in Zukunft an Klassenfahrten teilnehmen, ist schwer einzuschätzen. Hier entwickeln Fachverbände, Universitäten und Jugendübernachtungshäuser derzeit entsprechende Modellprogrammangebote, über deren Akzeptanz aber noch zu wenige Erfahrungen vorliegen.

Tagungs-, Bildungs- und Erholungsstätten bestenfalls stabile Nachfrage

In den letzten sechs Jahren sind hier im Jahresmittel die Übernachtungen um 0,19 % gesunken. Allerdings ergab sich von 2017 zu 2018 eine minimale Steigerung von 0,1 %. Hier eindeutige Trends oder Gründe zu benennen ist schwierig; sie sind vielfältig. Zwei Trends beobachten wir zunehmend:
Die Veranstaltungen werden immer kürzer - das klassische Beispiel: zwei volle Tage im Haus tagen und dazwischen eine Übernachtung.
Die Zahl der reinen Tagesveranstaltungen nimmt überproportional zu.

Der neue Mangel: Tagungsräume

Uhr und ihre Veranstaltung endet am letzten Tag um 16.00 Uhr. Jetzt kann sich das Tagungshaus glücklich schätzten, das über eine größere Zahl von Tagungsräumen verfügt. Ist dies nicht der Fall kann es schon mal passieren, dass für die folgende Nacht keine Seminargruppen angenommen werden können, weil kein Tagungs-raum zur Verfügung steht. Vor diesem Problem stehen immer mehr Häuser.
Was kann man tun? Eine sehr pass-genaue (und rigorose?) Raumvergabe. Dies ist nicht unbedingt der Wunsch des Gastes, aber die Gruppe bekommt den für sie passenden Raum und nicht unbedingt den Wunschraum.
Zusätzliche Zweit- und Dritträume werden nicht ganztägig pauschal vermietet, sondern nur für konkret definierte Zeitfenster. Die Praxis zeigt, da wird ein zusätzlicher Raum angemietet, kostet ja nicht viel, der aber nur am Vormittag genutzt wird. Hier könnte am Nachmittag bereits wieder eine andere Gruppe den Raum nutzen. 

Wir vermieten keine Tagungsräume!

Wie? Bei den beschriebenen Nutzungstendenzen und immer mehr Tagesgruppen lässt sich allein durch die Vermietung von Räumen nicht mehr die notwendige Wertschöpfung erreichen. Immer mehr Tagungshäuser haben eine Tagungspauschale eingeführt. Einige sind bereits dazu übergegangen, ausschließlich mit Tagungspauschalen zu arbeiten: Tagungspauschale plus Halbpension (Abendessen, Übernachtung, Früh-stück) plus eine weitere Tagungspauschale. Näheres hierzu finden Sie unter: https://www.bildungsstaettenberatung.de/unternehmen/downloads/

Sonderverpflegung, ja aber…

Die Anzahl von Unverträglichkeiten und Allergien nimmt zu und natürlich möchten die Gruppenübernachtungshäuser ihren Gästen eine Lösung anbieten. Hierzu haben viele Häuser einen Fragebogen genutzt, in dem notwendige Sonderverpflegungen benannt werden konnten. Dies führte sehr oft zu Missverständnissen. Es sollte ja keine „Wünsch Dir was“ Liste sein, die zunehmend die Küchen an ihre Grenzen brachte. Bis hin zu der Situation, dass bestellte Sonderessen zubereitet aber nicht abgeholt wurden.
Zunehmender Frust hat dazu geführt, dass viele Häuser die Abfrage beendet haben und heute einen erweiterten Standard bieten: klassische Kost und immer eine vegetarische Alternative ohne Vorbestellung. Veganer können aus der vegetarischen Kost auswählen. Sie werden, soweit möglich, mit berücksichtigt. Zu den kalten Mahlzeiten wird ein veganer Brotaufstrich angeboten und am Morgen gibt es zusätzlich laktosefreie Milch, teilweise auch pflanzlichen Milchersatz. Gluten-freie Nudeln bzw. Brot werden nach Absprache bereitgestellt.
Alle weitergehenden Unverträglichkeiten sind möglichst vor Anreise konkret mit der Küche abzustimmen. Was kann die Küche leisten bzw. verantworten? Gegebenenfalls sollte der Gast vorbereitete Mahlzeiten zum Aufwärmen mitbringen. 

11. Häusertreffen

Das Bundesforum Kinder- und Jugendreisen veranstaltet auch dieses Jahr wieder seinen Branchentreff für Kinder- und Jugendunterkünfte. Im letzten Jahr haben sich im Haus Altenberg über 100 Leitungskräfte von Jugendunterkünften über eine Vielzahl von Sachfragen informiert.
In diesem Jahr soll, neben der Bearbeitung verschiedener Themen, noch mehr Zeit für Gespräche, Austausch, Fragen und speziell interessierende Themen zur Verfügung stehen.
Näheres zum Häusertreffen inkl. Programm und Workshop Beschreibungen sowie Anmeldung über http://www.bundesforum.de/angebote/veranstaltungskalender/ 

Seminarangebot in Kooperation DJH und K & B

In Zusammenarbeit mit der DJH Akademie bieten wir 2019/2020 wieder Seminare an.
Auf Grund der sehr guten Resonanz werden alle Seminare der DJH Akademie offen für alle Hausbetreiber ausgeschrieben. Mehr Erfahrungsaustausch über den eigenen Tellerrand hinaus ist nicht möglich.
Eine Bitte haben wir allerdings: In der Anmeldung wird nach dem Rechtsträger gefragt. Teilnehmer, die nicht den DJH-Landesverbänden angehören, wählen bitte den letzten Punkt „andere nationale Verbände“. 

Wirtschaftliche Betriebsführung 2019

Es sind noch einige Plätze frei!
Bei dem Grundlagenseminar „Wirtschaftliche Betriebsführung“ werden die Grundlagen für eine Kostenanalyse auf der Basis von objektiven Messgrößen vermittelt. Welche Erlöse sind möglich: von der Preisbildung bis hin zu Nebeneinnahmen. Sind die Kosten angemessen? Und welche Maßnahmen der Steuerung kann ich ergreifen? Erst ein umfassendes Kostenverständnis auf der Grundlage einer de-taillierten Kostenanalyse erlaubt eine effiziente Kostensteuerung.

Wirtschaftliche Betriebsführung, Grundlagenseminar
WO19-302119 am 11./12.11.2019 in Chemnitz

Weitere Informationen und Anmeldung auf unserer Homepage:
https://www.bildungsstaettenberatung.de/service/seminare/seminarangebote/
Oder über www.djh-akademie.de 

Erfahrungsaustausch

Auf mehrfachen Kundenwunsch haben wir einen Erfahrungsaustausch auf Leitungsebene von Gruppenübernachtungshäusern in unser Programm aufgenommen. Dabei werden in einem vertrauensvollen kollegialen Austausch verschiedene Themenbereiche diskutiert: Marktentwicklung, Buchungsverhalten, Preisentwicklung, Kostentendenzen und Möglichkeiten zur Personalgewinnung. Zwei Termine werden hierzu 2020 angeboten. 

Unser Programm 2020 

Im Jahresprogramm 2020 führen wir mit unserem Kooperationspartner DJH vier Seminare zu zwei Themen durch: 

Belegungsmanagement, Grundlagenseminar
WO20-302111 am 17./18.3.2020 in Bad Hersfeld
WO20-302111-1 am 29./30.10.2020 in Fulda

Erfahrungsaustausch für Hausleitungen und Assistenzen
WO20-302118 am 03./04.03.2020 in Würzburg
WO-302118-1 am 12./13.11.2020 in Würzburg

Weitere Informationen und Anmeldung auf unserer Homepage:
https://www.bildungsstaettenberatung.de/service/seminare/seminarangebote/
Oder über www.djh-akademie.de, wo noch weitere interessante Seminarangebote warten.

In der Küche: ICA Junior Chef*in

Es wird immer schwerer qualifiziertes Personal für die Gastronomie und die Gemeinschaftsverpflegung zu finden. Hier will das Nachwuchsförderprogramm, ICA Junior Chef*in, für Branchenfremde, Quereinsteiger, Hilfskräfte oder Küchenhilfen eine Lösung anbieten. In der 2-monatigen dualen Ausbildungszeit findet im Abstand von drei Wochen jeweils ein Präsenztag statt. Die Ausbildungszeit wird durch ein personenbezogenes e-Training und drei Webinare ergänzt. Die Mitarbeiter*innen schließen die Ausbildung am vierten Präsenztag mit einer Theorie- und Praxisprüfung zum „ICA Junior Chef*in“ ab: www.frontcooking-academy.de.
Wir arbeiten seit Jahren mit Herrn Trum von der ICA Frontcooking Academy in der Gemeinschaftsverpflegung zusammen. Es ist geplant für unsere Kunden eine eigene Ausbildungsreihe durchzuführen. Termine und Kosten werden wir in unserem Mailverteiler mitteilen. Wer Interesse an der Ausbildung hat, kann sich bereits jetzt bei uns registrieren lassen.

In eigener Sache

Unser Mitarbeiter Max Fößel hat sich beruflich neu orientiert und uns im Februar diesen Jahres verlassen.
Seit März ergänzt Jörg Herwig unser Team, hier seine Vorstellung:
Nachdem ich das schöne Sachsen mit 16 Jahren verließ und in Österreich meine Kochlehre begann, hat mich die Gastronomie gefesselt. Nach ersten Positionen als Koch in Österreich und Deutschland habe ich die Tourismus-schule in Österreich besucht und als „Fachwirt für Tourismus“ abgeschlossen. Erste Erfahrungen im Management konnte ich in Frankfurt, Nordrhein Westfalen und Niederbayern sammeln. Über Osnabrück, die Insel Rügen und wieder zurück nach Schwangau zu den Königsschlössern führte mich mein weiterer Weg. Nach mehrjähriger Führung des JUFA Hotels im Montafon/Österreich mit starker Ausrichtung im Segment der Gruppen- und Familienreisen, wurde ich zum Regionaldirektor für Westösterreich und Süddeutschland berufen. Durch die insgesamt fast 30-jährige Erfahrung im Tourismus darf ich jetzt meinen Teil dazu beitragen, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten und fachlich kompetent zu beraten.

Gretchenfrage: Käse selber schneiden oder geschnitten kaufen?

Hier scheiden sich die Geister und die Ideologien. Die eko: Die Einkaufskooperation hat hierzu eine interessante Berechnung und Ausarbeitung erstellt, die wir Ihnen freundlicherweise zum Download auf unserer Homepage zur Verfügung stellen dürfen: https://www.bildungsstaettenberatung.de/unternehmen/aktuelles/kunden-info/ Das Ergebnis sei vorweggenommen: „Beim Selberschneiden lege ich beim Käse 1,18 € pro kg unnütz drauf !“

Zu guter Letzt   

Unseren Kunden bieten wir an Stellenanzeigen und –gesuche kostenlos bei uns online zu stellen.
Wer sich beruflich verändern möchte, sollte durchaus einmal auf unserer Internetseite unter Jobs nach Angeboten schauen!

Kunden-Info

Nr: 1 / September 2018

In eigener Sache

Dieses Jahr sind wir mit unserem Kundeninfo spät dran. Es gäbe genug Ausreden: viele Aufträge, Einarbeitung in den Job usw. Keine Frage - wir werden wieder schneller, versprochen!

Der allgemeine Tourismus boomt weiter

2017 wurden in Deutschland 459,5 Millionen Übernachtungen gezählt. In den letzten 5 Jahren stieg die Zahl um 11,55 % und von 2016 zu 2017 um 2,72 %. Allgemein war auf Grund der politischen Weltlage ein stärkerer Inlandstourismus erwartet worden, in absoluten Zahlen hielt sich die Steigerung in Grenzen.

Alle wollen in die Stadt

In den letzten 5 Jahren stiegen die Übernachtungen in Städten über 100.000 Einwohner weiterhin überproportional um 17,6 % auf 143,3 Millionen Übernachtungen in 2017.

Und die Gruppenübernachtungshäuser?

Zu ihnen gehören die statistischen Betriebsarten: Erholungs- und Ferienheime, die Jugendherbergen und Hütten und die Schulungsheime (= Tagungsstätten). Sie alle nehmen an dem Trend nur in geringem Maße teil. So stiegen die Übernachtungen in dieser Gruppe in den letzten 5 Jahren nur um 1,69 %, im letzten Jahr nur um 0,52 %.

Verlierer sind die Erholungs- und Ferienheime

Bei Ihnen sank die Auslastung in den letzten 5 Jahren insgesamt um 3,28 %. Der Rückgang ist 2017 mit nur 0,17 % etwas geringer ausgefallen.

Leider gibt es keine eindeutigen Erklärungen, welche Gründe hier eine Rolle spielen, da es immer noch Häuser in diesem Segment gibt, die ihre Auslastung steigern. Aus unserer Beratungstätigkeit heraus würden wir vermuten, dass einige Einrichtungen ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben: Qualität der Unterkunft und Verpflegung, Programmangebot und Vermarktung ergeben kein attraktives, stimmiges Gesamtangebot.

Jugendherbergen und Hütten weiter im Aufwind

Bei ihnen stiegen die Übernachtungen in den letzten 5 Jahren um 5,18 %, regelmäßig um ca. 1 % pro Jahr.

Das Deutsche Jugendherbergswerk konnte an dem Trend nicht partizipieren, bei Ihnen sank die Auslastung in den letzten 5 Jahren um 1,54 %. Im letzten Jahr hatte das DJH erstmals seit 2006 wieder unter 10 Millionen Übernachtungen.

Das Tagungsgeschäft ist fast stabil

Bei den Schulungsheimen also den Tagungshäusern ist die Übernachtungszahl in den letzten 5 Jahren um 1,98 gestiegen im letzten Jahr allerdings leicht um 0,26 % gesunken.

Der Einfluss von Marktvolumen Markttendenzen wird überschätzt!

Um die Erfolgsaussichten einer Bildungsstätte oder eines Tagungshauses zu beurteilen, haben wir in den letzten Jahren immer wieder den Markt eines Hauses, die Konkurrenzsituation und die Tourismusintensität der Region analysiert. Das Fazit ist ernüchternd: Die Markteinflüsse sind wesentlich geringer als immer angenommen wird. Alle Gruppenübernachtungshäuser stehen in einem mehr oder weniger stark ausgeprägten Verdrängungswettbewerb. Die Erfolgsfaktoren sind entscheidend!

Hardware:

·          moderne Unterkunft mit zeitgemäßen Sanitärstandard

·          ausreichend große Tagungsräume

·          hochwertige Verpflegung

·          pädagogisch hochwertiges Kurs- bzw. Programmangebot

Software:

·          professionelle Hausleitung

·          gut geschultes Personal speziell im Belegungsmanagement

·          aktueller, suchmaschinenoptimierter Internetauftritt

·          gute Wohlfühlatmosphäre im Haus

·          Stimmiges Preis-/Leistungsverhältnis

·          Aber auch wenn hier alles stimmt ein Faktor ist immer noch wichtiger: der Stammgast.

Der Stammgast geliebt und gefürchtet

Der Stammgast will immer die besten Termine, er hat Privilegien: „Wie, dieses Jahr können wir noch nicht um 10 Uhr in die Zimmer und den größeren Raum kriegen wir auch nicht?“

Anderseits sorgt der Stammgast für eine solide Auslastung und er bringt dem Haus neue Kunden.

Alle Häuser mit hoher Auslastung haben einen Stammgruppenanteil von über 70 % (mehr als einen Besuch im Haus). Durch einen intensiven Kontakt der Hausleitung zu ihren Gästen gelingt es Stammgäste als aktive Promoter zu gewinnen.

Nichts für ungut: Aber Promoter sind noch wichtiger als der Internetauftritt, das hat z.B. auch die Autoindustrie oder die Versicherungswirtschaft in den letzten Jahren erkannt.

Was kostet es, ein Hotelzimmer zu bauen?

Nachdem in den letzten Jahren die Baukosten für Bildungsstätten und Tagungshäuser kontinuierlich gestiegen sind, wird immer wieder die Frage gestellt, was kostet eigentlich im Vergleich ein Bett in einem Hotelneubau. Die Firma bbg consulting gibt hierzu im Betriebsvergleich 2017 folgende Kostenbandbreiten pro Zweibettzimmer  an:

2 Sterne Kategorie 70 bis 90 T€

3 Sterne Kategorie 90 bis 150 T€

Bei den großen Hotelketten liegen die Kosten durch Standardisierung, z.B. bei den IBIS-Hotels der Accor-Gruppe teilweise noch darunter.

10. Häusertreffen in Altenberg

Vom 03. bis 05.12.2018 veranstaltet das Bundesforum Kinder- und Jugendreisen e.V. seinen 10. Branchentreff für Kinder- und Jugendunterkünfte. Dieses Jahr in der Jugendbildungsstätte Haus Altenberg bei Köln. Eine mittlerweile sehr gut etablierte Veranstaltung mit Workshops zu Themen der Branche und einem nicht zu unterschätzenden Erfahrungsaustausch mit über 150 Teilnehmern.

In diesem Jahr werden wir mit unserem Kooperationspartner „eko: Die Einkaufskooperation“ einen Workshop rund um die Gemeinschaftsverpflegung anbieten: Speiseplangestaltung, Bestellung, Wareneinsatz, Personalplanung.

Näheres zum Häusertreffen und Anmeldung über www.Bundesforum.de. Das detaillierte Programm wird im September ins Netz gestellt.

Unser Seminarangebot

In Zusammenarbeit mit der DJH Akademie bieten wir Seminare an.

Alle Seminare sind auch offen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Übernachtungshäusern und Tagungs- und Bildungsstätten für Erwachsene und Jugendliche.

Bereits im letzten Kundeninfo haben wir über den besonders positiven Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der unterschiedlichsten Häuser berichtet. Dies hat sich 2018 weiter verstärkt. Es bringt nichts im eigenen Saft zu schmoren, es ist immer besser nicht nur einem Referenten zuzuhören, sondern das offene Gespräch mit den Kollegen ist viel wichtiger!

Folgende gemeinsame Seminare können wir Ihnen besonders ans Herz legen:

Personalbedarf- & Entwicklung
WO18-302114 am 23./24.10.2018 in Braunschweig

Wirtschaftliche Betriebsführung, Grundseminar
WO-302119 am 13./14.11.2018 in Wiesbaden

Belegungsmanagement
WO19-302111 am 13./14.03.2019 in Fulda

Wirtschaftliche Betriebsführung, Grundseminar
WO19-302119 am 11./12.11.2019 in Chemnitz

Weitere Informationen und Anmeldung auf unserer Homepage:

https://www.bildungsstaettenberatung.de/service/seminare/seminarangebote/

Oder über www.djh-akademie.de wo noch weitere interessante Seminarangebote warten.

Zum Beispiel: Das DJH Management Kolleg als umfassende Grundausbildung für Herbergsleitungen mit Zertifikatabschluss ist jetzt auch für Teilnehmer aus anderen Einrichtungen geöffnet.

Wir werden immer wieder nach Seminaren für die Hauswirtschaft gefragt. Einige Angebote macht die DJH Akademie zu dem Thema. Die Referentin Christine Klöber führt gemeinsam mit ihrem Mann und einer weiteren Referentin eigene Seminare rund um das Thema Hauswirtschaft durch. Einfach mal reinschauen: www.kloeber-kassel.de.

Über Klöber sind wir auch auf das kostenlose Dokument „Lebensmittelhygiene transparent gemacht – Ein Ratgeber für die Praxis“ downloadbar bei https://www.bvlk.de/ aufmerksam geworden.

Kostenlos einen Quick-Check erhalten

Das Internet und Google sind weiter auf dem Vormarsch. Um hier nicht zurückzufallen, würden wir uns über positive Bewertungen freuen! Als kleiner Anreiz: die ersten 10 „Bewerter“ erhalten unser neues Online-Produkt - den „Quick-Check“ - gratis! https://www.bildungsstaettenberatung.de/unternehmen/aktuelles/kunden-info/

Kundeninfo und Seminareinladungen online

Wer in Zukunft das Kunden-Info und unsere Mails zu aktuellen Seminaren online erhalten möchte, sollte uns dies mit der Erlaubnis zur Datenübermittlung mitteilen. Unsere Kunden haben hierzu von uns ein Mail erhalten, in diesem Fall genügt ein Klick und sie sind dabei! Wir werden die Mail mit der Bitte um Zustimmung noch einmal versenden.

Gretchenfrage: Käse selber schneiden oder geschnitten kaufen?

Hier scheiden sich die Geister und die Ideologien. Die eko: Die Einkaufskooperation hat hierzu eine interessante Berechnung und Ausarbeitung erstellt, die wir Ihnen freundlicherweise zum Download auf unserer Homepage zur Verfügung stellen dürfen: https://www.bildungsstaettenberatung.de/unternehmen/aktuelles/kunden-info/ Das Ergebnis sei vorweggenommen: „Beim Selberschneiden lege ich beim Käse 1,18 € pro kg unnütz drauf !“

Vernetzen und Kooperieren   

Was wir in unserer Beratung immer wieder empfehlen, haben wir auch selbst getan! Dabei geht es uns nicht darum als „Vertreter“ der Partner zu profitieren, sondern uns in Bereichen, die für unsere Kunden wichtig sind zu informieren und weiterzubilden, um in diesen Bereichen, die nicht unsere Kernkompetenz sind, an professionelle Partner verweisen zu können.

Wie bereits schon zweimal erwähnt, haben wir uns mit eko: Die Einkaufskooperation getroffen, selbst viel Neues gelernt, künftige gemeinsame Zusammenarbeiten gesponnen und nicht nur tolle Partner, sondern auch eine wirklich tolle und unsers Erachtens empfehlenswerte Einkaufkooperation für Gruppenunterkünfte aller Kategorien gefunden! Hier geht es nicht nur darum den Verpflegungseinkauf zu optimieren, sondern auch Hauswirtschaft, Haustechnik bis hin zur Hausbewirtschaftung (mit Strom und Abfallentsorgung) können hierüber vergünstigt und vereinfacht werden. Das nähere Auseinandersetzen mit diesem Thema lohnt sich! Oder wie oft werden bei Ihnen Baumarktfahrten gemacht…

Außerdem haben wir uns mit  „Die klare Linie“ – bekannt noch als  Schlappmöbel  – getroffen. Auch dieses Treffen war sehr interessant, vor allem vor dem Hintergrund, dass wir feststellen, dass eine ansprechende Gestaltung immer erfolgskritischer und wichtiger wird! Diese Feststellung verbunden mit den knappen liquiden Mitteln, die in unserem Markt leider keine Seltenheit sind, hat „Die klare Linie“ nun dazu bewogen, auch Mietkauf anzubieten. Und hier werden nicht nur Möbel, sondern Konzepte verkauft! https://www.dieklarelinie.com/

Des Weiteren haben wir uns mit unserem langjährigen Versicherungsmakler, der auf Sachversicherungen für Gruppenübernachtungshäuser spezialisiert ist ausgetauscht und wieder einmal festgestellt wie wichtig hier ein kompetenter Partner und Berater  ist. https://bernhard-assekuranz.com/home/

Auf einen weiteren Kooperationspartner, mit dem wir im Gespräch sind, werden wir im nächsten Kundeninfo eingehen – so viel sei gesagt: es geht um den Erfolgsfaktor Personal!

Kunden - Info

Nr. 2 / Dezember 2017 

Und wie war das Jahr?

Eine Frage, die unter Hausleitungen gegen Ende des Jahres immer öfter diskutiert wird. 

Nachdem in den Jahren 2015/2016 eine Reihe von Häusern Flüchtlinge beherbergt haben, ist man 2017 wieder zur „Tagesordnung“ übergegangen. 

In unserer Wahrnehmung und bei einer Vielzahl von Kundengesprächen erweist sich die Nachfrage 2017 als ausgesprochen stabil mit leicht steigender Tendenz. Durchgeführte Preiserhöhungen wurden in aller Regel von den Kunden akzeptiert. 

Nach einer aktiven Stammkundenbindung ist ein professioneller, suchmaschinenoptimierter Internetauftritt von zunehmender Bedeutung. Dies merken wir auch bei unserem eigenen Internetauftritt.     

Daten sind wichtig, aber…

Nach zwei Masterplänen für die Entwicklung der Kinder- und Jugendübernachtungshäuser im Freistaat Sachsen hat K & B jetzt einen Masterplan für das Jugendherbergswerk in Hessen erstellt. Hierzu wurden der Tourismus im allgemeinen und die Auslastung im konkreten analysiert, Standorte und Standards der Häuser bewertet, die Kosten und Personalsituation ausgewertet und der Aufwand für Modernisierungen ermittelt. 

Mit dem Masterplan hat der Landesverband jetzt Grundlagenmaterial zur weiteren gezielten Entwicklung seiner Jugendherbergen. 

Um eine Erkenntnis sind wir dabei nicht herum gekommen: So wichtig die konkrete Situation vor Ort, im Umfeld und die harten Fakten sind, ohne ein kompetentes und motiviertes Team vor Ort bleibt der Erfolg bloße Theorie!   

50 plus verreist gerne!

Eine Befragung mit 700 50+ Teilnehmern des Reiseanbieters Tour Vital ergab: ein Drittel verreisen jährlich 3-mal für mehr als 6 Tage und machen dazu noch 3 Kurzreisen. Dabei legen sie wenig Wert auf aktive Elemente. 

Aus unserer Erfahrung können wir dies bestätigen. Die Kurzreisenden 50+ sind das große Potenzial für die Bildungsangebote in den Tagungshäusern.    

Nach dem Wellnessbereich jetzt die Erlebniswelt

Nachdem in den vergangenen Jahren Hotels immer mehr mit Wellness und Spa nachgerüstet haben, ist in den letzten Jahren ein neuer Trend zu beobachten, der in 2017 in den Neueröffnungen verstärkt zu beobachten ist.  

Neue gestaltete Hotels wollen heute eine Erlebniswelt bieten und eine Geschichte erzählen. Dabei sind die Betreiber und Gestalter sehr erfindungsreich. 

Vorreiter waren hier sicherlich die 25hours Hotels; neue Häuser sind hinzugekommen: Bretterbude in Heiligenhafen, Beach Motel in St. Peter Ording, Dock Inn Hostel in Warnemünde, Prizehotels, Jugendherberge Bayreuth. 

Hier lässt sich für Jugendübernachtungs- und Tagungshäuser noch eine Vielzahl von Anregungen gewinnen.    

„Generation What“ Ohne Internet - geht gar nicht!

 Im Jahr 2016 lief die größte, jemals aufgelegte Studie zu Lebenswelten junger Menschen, an der mehr als 650.000 junge Menschen aus Europa teilnahmen. In Deutschland können sich 88 % der 18 bis 34 jährigen ein Leben ohne Gott, 70 % ein Leben ohne Auto und 52 % ein Leben ohne Kinder vorstellen. 

52 % können sich aber nicht vorstellen ein Leben ohne Internet zu führen.  

Wir werden um eine leistungsstarke und möglichst kostenlose Internetanbindung in Tagungshäuser, Bildungsstätten und Jugendhäusern nicht herum kommen. Gästebefragungen von uns für Kunden haben dies bestätigt. Wo keine Internetverbindung bestand, wurde dies massiv negativ angemerkt.     

Aral und Systemgastronomie?

 Ja richtig gelesen, an 10. Stelle im Umsatz der Systemgastronomie steht in Deutschland Aral mit 210 Mio. EUR Umsatz, knapp hinter Ikea mit 221 Mio. EUR Umsatz. Marktführer ist McDonald`s mit 3,1 Milliarden EUR Umsatz vor Burger King mit 2,2 Milliarden EUR Umsatz. Die Systemgastronomie sieht ihre Marktsituation positiv auf weiterem Expansionskurs, sie lag 2016 vor der allgemeinen Gastronomie.

Übrigens seit August 2017 beträgt der Stundenlohn in der untersten Tarifgruppe des Tarifvertrages der Systemgastronomie 9,00 EUR.    

Seminare in 2018 

Auch 2018 bietet das Jugendherbergswerk wieder Seminare für einen offenen Teilnehmerkreis an. Übrigens nicht nur für Jugendhäuser. Aus eigener Erfahrung kann bestätigt werden, dass die Öffnung der Veranstaltungen, z. B. Belegungsmanagement, den Erfahrungsaustausch und damit die gemeinschaftliche Wissensvermittlung sehr erfolgreich machen, besonders in dem Mix von Jugendübernachtungshäusern, Jugendherbergen, Tagungshäusern der Erwachsenenarbeit und kirchlichen Einrichtungen.  

Näheres unter:
www.jugendherberge.de  / Über uns / DJH Akademie / Programmangebot. 

Besonders hinweisen möchten wir auf die Seminare unter Beteiligung von K & B:  
Belegungsmanagement
WO18-30211 am 6./7.2.2018 in Mannheim 

Wirtschaftliche Führung einer Jugendherberge, Aufbauseminar (auch andere Haustypen)
WO18-3021113 am 16./17.4.2018 in Bad Hersfeld 

Personalbedarf/
Personalentwicklung

WO18-302114 am 23./24.10.2018 in Braunschweig 

Wirtschaftliche Betriebsführung, Grundseminar,
WO-302119 am 13./14.11. 2018 in Wiesbaden    

Sachbezüge für Verpflegung steigen 2018 leicht

Ab 1.1.2018 beträgt der Sachbezugswert für Mittag- und Abendessen 3,23 EUR und für das Frühstück 1,73 EUR. 

Der Sachbezug für Unterkünfte beträgt ab 2018 226 EUR. Eine Unterkunft ist - im Gegensatz zu einer Wohnung, für die Miete zu zahlen wäre - eine Wohnmöglichkeit ohne eigene Küche und oder mit Gemeinschaftssanitäranlagen.  

Sollten wir Ihre Gehaltsabrechnung erstellen, erhalten Sie zu allen gehaltsrelevanten Themen von uns mehrmals im Jahr ein Lohn-Info.  

Gerne erstellen wir Ihre Gehaltsabrechnungen. Für weitergehende Informationen setzen Sie sich bitte mit Helge Böttcher, Böttcher@kb-bsb.de, Tel 09151/70071 in Verbindung.    

Endlich wieder Spiegeleier! 

Aus hygienischen Gründen wurden in der Vergangenheit Eier nur durchgegart serviert, um so pathogene Keime im Inneren wie Äußeren zu verhindern, bzw. abzutöten. Nachdem es bereits seit längerem pasteurisierte Flüssigeiprodukte gibt, gibt es jetzt auch pasteurisierte Frischeier aus Bodenhaltung.  

Sie sollen geschmacklich von einem Frischei nicht zu unterscheiden sein und sind preislich nur geringfügig teurer. Im Internet unter „Peggys“ Eier zu finden.

 

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und wünschen Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2018!

Kunden - Info

Nr. 1 / Juli 2017

Tourismus in Zahlen, das Ergebnis 2016

Im Jahr 2016 wurden 447,2 Mio. Übernachtungen in Deutschland gezählt.

Insgesamt sind die Übernachtungen von 2015 zu 2016 um 10,9 Mio. gestiegen. Dies entspricht im Vergleich zu 2014 auf 2015 einem leichten Rückgang, denn damals stieg die Übernachtungszahl noch um 12,1 Mio. Absolut betrachtet, haben die Übernachtungszahlen in den vergangenen 10 Jahren um 24 % zugenommen.

Die Prognose, dass auf Grund der unsicheren Verhältnisse in vielen Ländern der Welt, mehr Deutsche Urlaub im eigenen Land machen würden, hat sich in den Übernachtungszahlen 2016 nur bedingt bemerkbar gemacht. 

Trend in die Großstädte weiter ungebrochen!

Mit insgesamt 137 Mio. Übernachtungen in Großstädten hält der Trend zu Städtereisen weiterhin unvermindert an. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass der Anstieg der Übernachtungszahlen in Gesamtdeutschland zu fast 50 % auf den Städtetourismus (5 Mio. mehr Übernachtungen als im VJ) zurückzuführen ist.  

Gruppenhäuser konnten bei der Steigerung der Übernachtungen nicht mithalten

Unter Gruppenhäusern sind die Betriebsarten

  • Erholungs- und Ferienheime
  • Jugendherbergen und Hütten
  • und Schulungsheime

zusammengefasst

Sie konnten 2016 die Übernachtungen von 44 auf 44,4 Mio. steigern. Damit haben sich die Übernachtungen gegenüber dem Wert von vor 10 Jahren um etwa 10 % erhöht. Man kann also im Markt der Gruppenübernachtungshäuser nicht von einem Rückgang der Nachfrage sprechen. Es ist erforderlich, die Situation differenzierter zu betrachtet.   

Bei Erholungs-, Ferien- und
Schulungsheime sanken 2016 die Übernachtungen!

Erstmals seit K & B die Entwicklung konkreter auswertet, sind in den beiden Kategorien die Übernachtungen von 2015 zu 2016 real gesunken.

Bei den Erholungs- und Ferienheimen reduzierten sich die Übernachtungen um 87.000 auf jetzt 13,7 Mio.

Bei den Schulungsheimen, dies sind in erster Linie Tagungshäuser, sank die Übernachtungszahl um 24.000 auf 10,7 Mio.

Sicherlich sind dies im Vergleich zu den Gesamtübernachtungen nur sehr kleine Rückgänge. Ob dies nur ein Ausreißer ist, oder sich hier ein Trend abzeichnet, bleibt abzuwarten. 

Jugendherbergen und Hütten konnten ihre Übernachtungen weiter steigern

Diese Gruppe konnte ihre Übernachtung von 19,8 Mio. in 2015 um 160.000 Übernachtungen leicht erhöhen.

Der Jahresbericht 2016 des DJH weist eine Steigerung zu 2015 um 242.290 Übernachtungen aus. Damit konnte das DJH seinen Marktanteil in diesem Bereich steigern, während es bei anderen Jugendübernachtungshäusern teilweise zu Rückgängen in der Auslastung gekommen ist. 

Erstes Jo & Joe eröffnet

In Hossegor in Frankreich hat die Accor Gruppe ihr erstes Jo & Joe Economy Hotel eröffnet. Man möchte hiermit mehr junge Menschen ansprechen und sieht insbesondere AirBnB als Konkurrenz.

Was ist nun das Besondere: Es gibt  Mehrbettzimmer mit 8, 10 oder 12 Betten und eigenem Bad. Das Haus ist kompromisslos auf junge Leute gestylt – um es mit zwei Worten zu beschreiben: bunt und cool! Jo & Joe hat jedenfalls das Doppelstockbett neu definiert! 

Wareneinsatz Verpflegung
unter 3,00 € pro Tag!

In der Zeitschrift GV Manager, Ausgabe 4, wird die Küche der Wohn- und Pflegeheime Osttirols vorgestellt. Der Küchenleiter hat bewusst auf Cook & Chill verzichtet und sich für eine kompromisslose Frischküche entschieden. Seine Vollkosten liegen pro Verpflegungstag bei 11,35 € bei einem Wareneinsatz pro Tag von 2,77 €. Und das Essen soll sehr gut sein! Auch für Österreich liegen diese Kosten im Benchmark absolut im Spitzenfeld. Eines der Geheimnisse neben der Verwendung von Rohprodukten liegt in einer möglichst genauen Mengenplanung! 

Wir haben den Stromverbrauch im Griff!

Ja, in den Übernachtungshäusern haben wir den Stromverbrauch im Griff. In fast allen Häusern sind die Hauptenergiefresser, alte Umwälzpumpen in der Heizung, durch neue effiziente Pumpen ersetzt. Handlungsbedarf besteht vielfach noch bei der Kühltechnik. Kühlaggregate haben einen zu warmen Standort und erzeugen hier aus warmer Umluft Kälte. Dies ist nicht besonders effizient.

Insgesamt ist der Energieverbrauch heute auf 3 bis 6 kWh pro Übernachtung gesunken. Leider haben die Verbrauchsminderungen nicht zu Kostenreduzierungen geführt, sondern reichten bestenfalls zur Kompensation der Kostensteigerungen. 

Ab 2017 sind „Smart Meter“ Pflicht

Alle Stromverbraucher ab 10.000 kWh müssen sich von ihrem Messstellenbetreiber einen Smart Meter Stromzähler einbauen lassen. Natürlich zahlt der Kunde!

Mit dem neuen Zähler können Stromverbrauch, Tagesspitzen oder Jahresverläufe ausgewertet werden. Sie können so nützliche Hinweise zur Optimierung des Stromverbrauches liefern, da sich so Stromfresser leichter lokalisieren lassen. 

Personalwerbung

In der Zeitschrift Hotelbau 4/17 hat die Economy-Design Hotelkette Prizehotel seinen Trend zur Personalgewinnung vorgestellt.

Man will langfristig weg von den Job-Portalen hin zur Ansprache über die sozialen Medien wie Facebook und Instagram. Die Bewerber sollen die Vision von Prizehotel kennen. Prizehotel legt viel Wert auf die Persönlichkeit der Teammitglieder in einer flachen Hierarchie, eine Hotelfachausbildung setzen sie nicht voraus. Sie gehen davon aus, dass sie nur so ihre schnell wachsende Marke mit bald 10 Hotels erfolgreich personell aufstellen können. 

Gäste wollen mehr BIO

Das Bundesernährungsministerium hat 1.000 Bürger ab 14 Jahren zu ihrem Konsum von Bio-Lebensmitteln befragt, von denen ein Viertel in Betriebskantinen und Mensen isst. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass sich nur 18 % der Befragten täglich für eine Mahlzeit in Bio-Qualität entscheiden können. Jeder Dritte würde Gerichte bevorzugen, die ganz oder teilweise aus ökologischen Produkten zubereitet sind (Vgl. GV manager, Ausgabe 4/17). 

Die Spülküche ist nicht nur die Spülmaschine!

Viele Küchen haben inzwischen sehr gute und leistungsstarke Spülmaschinen. Moderne Korbspülmaschinen benötigen für den Spülvorgang 90 Sekunden. Und danach kommt der Korb mit dem heißen Geschirr aus der Maschine. Das Geschirr wurde aufgeheizt, damit es danach von alleine abtrocknet und nicht mit einem eventuell unhygienischen Geschirrtuch malträtiert wird. Um den Trocknungsprozess effektiv zu gestalten, muss die Nachlaufzone aber lang genug sein und mehrere Körbe aufnehmen, die dort abtrocknen können. In der Praxis der Küchenplaner hat sich diese Erkenntnis leider noch nicht überall durchgesetzt. 

Meldepflicht in einem Tagungshaus?

Diese Frage wird uns immer wieder gestellt. Hierauf gibt es eine eindeutige Antwort. Gemäß § 29 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes sind Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, Jugendherbergen, kirchliche Tagungshäuser usw. von der Meldepflicht ausgenommen.

Es gibt nach Auskunft unseres Kreisbrandinspektors auch keine Verordnung, nach der für die Feuerwehr Listen der Hausgäste geführt werden müssen.

Einzig das Finanzamt verlangt vereinzelt aus steuerlichen Gründen die Führung von Teilnehmerlisten, um damit z. B. den Anteil umsatzsteuerbefreiter jugendlicher Gäste nachzuweisen. Dies wird aber im Einzelfall vereinbart. 

Allergenkennzeichnung

Bei der Allergenkennzeichnung herrscht derzeit große Unklarheit. Es stellt sich immer wieder die Frage, wie eine Kennzeichnung zu erfolgen hat.

Die Kennzeichnung loser Ware, also z. B. in Restaurants und auch in der Gemeinschaftsverpflegung, ist in der Lebensmittelinformations-Ergänzungs-verordnung vom März 2017 als nationale Verordnung festgelegt und entspricht der Europäischen Verordnung.

Hier ist u. a. geregelt, dass die Ausschilderung per Aushang, mit einem Schild oder über sonstige Medien erfolgen kann.

In einigen Infos (z. B. des aid) wird darauf hingewiesen, dass im Free-Flow bzw. Salatbüfett mit einem Schild direkt am Lebensmittel informiert werden muss. Leider steht nicht dabei, wo dies geregelt ist. Jedenfalls nicht in der neuen Verordnung. Hier scheint der § 9 der Zusatzstoff-Zulassungs-verordnung ZZulV zu greifen. Was es nicht alles gibt!

Wir raten allen: Bei Fragen zur Kennzeichnung sollte man dies mit seiner zuständigen Hygieneaufsicht klären. 

Man kann jetzt auch Jugendherberge studieren!

Das Jugendherbergswerk bietet in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn einen dualen Studiengang mit Abschluss „Bachelor of Arts“ zur Fachrichtung Jugendherbergsmanagement an.

Die Studienakademie bietet zur Immatrikulation ab 01.10.2017 erstmalig im Rahmen des dualen Studiengangs Tourismuswirtschaft die neue Fachrichtung an. Im Grundlagenstudium (1. bis 3. Semester) werden Module der Tourismuswirtschaft wie Hotel- und Eventmanagement mit Modulen der sozialen Arbeit kombiniert, und durch die Vermittlung von Fachkenntnissen im 4. bis 6. Semester sind die Studierenden in der Lage, im Management von Jugendherbergen „einzusteigen“ und zu agieren.

Kern des dualen Studiums ist die enge Vernetzung von Theorie und Praxis. Die berufspraktischen Studienabschnitte werden beim Praxispartner Jugendherberge absolviert. Ansprechpartnerin beim DJH-Hauptverband ist Frau Ursula Weß. 

Seminare DJH und Krause & Böttcher

Wie bereits berichtet hat das Deutsche Jugendherbergswerk seine Seminare auch für Mitarbeiter anderer Gruppenübernachtungshäuser geöffnet und nicht nur für Jugendhäuser. Fast alle Themen sind auch für Tagungshäuser und Bildungsstätten im Erwachsenenbereich lohnenswert. Näheres unter www.jugendherberge.de / Über uns / DJH Akademie / Programmangebot.

Besonders hinweisen möchten wir auf die Seminare:

Wirtschaftliche Betriebsführung für Assistenten – Kostensteuerung und Kostenbewusstsein als Assistenzaufgabe Kurs Nr. W017-302118 vom 8. bis 10.11.2017 in Fulda 

Belegungsmanagement 2 – Strategische Produktentwicklung / Was wünscht der Kunde, und was ist unser Bedarf?, Kurs Nr. W017-302116 vom 23. bis 25.10.2017 in Bad Hersfeld

In beiden Kursen ist der Referent
Norbert Krause

 

Wir wünschen allen Lesern der Kunden-Info eine schöne Sommerzeit mit der Möglichkeit, zumindest einmal ein paar Tage bei schönem Wetter auszuspannen. 

Kunden - Info

Nr. 2 / Dezember 2016

2016, ein gutes Jahr neigt sich dem Ende?

Ja, es war wohl ein gutes Jahr! Auf Grund der weltpolitischen Lage blieben viele deutsche Urlauber im Land. Dies hat auf die Übernachtungszahlen in den Gruppenübernachtungs- und Tagungshäusern nur wenig Einfluss.

Trotzdem zeichnet sich auch hier ein positiver Auslastungstrend ab. Für 2016 signalisieren unsere Kunden allgemein eine bessere Belegung.

 In den neuen Bundesländern gab es in den Häusern mit vielen Schulklassenbelegungen nach den Sommerferien immer eine Flaute. Bis in die späten neunziger Jahre konnten viele Lehrkräfte auf Grund von unklaren Schulsituationen nicht über den Schuljahreswechsel planen und Schulfahrten waren in erster Linie Klassenfahrten zu Schuljahresende. Dies hat sich mehr und mehr verändert. Gerade durch spezielle Programmangebote für neue Klassengemeinschaften wird die Notwendigkeit von Klassenfahrten zu Schuljahresbeginn höher bewertet. Die Auslastungen nach den Sommerferien steigen.

Tagungshäuser zeigen deutlichen Aufwärtstrend!

Seit 2009 werden in Deutschland die Schulungsheime getrennt in der Tourismusstatistik dargestellt; zu einer Namensänderung hat es leider nicht gereicht. Von 2009 bis 2015 sind die Übernachtungen im Bereich der Tagungshäuser um 21 % gestiegen, während in den Gruppenunterkünften - Freizeitheime, Jugendherbergen, Berghütten und Schulungsheime - im gleichen Zeitraum die Übernachtungen nur um 6 % gestiegen sind.

Seminarangebote in Kooperation mit dem DJH

In enger Kooperation mit dem Deutschen Jugendherbergswerk bieten wir 2017 eine Reihe von Seminaren an: www.jugendherberge.de/überuns/DJH Akademie/ und dort unter Programmangebote. Für Fans von Papier gibt es den Katalog auch gedruckt, er kann bei uns angefordert werden.

Auch wenn dies aus dem Fortbildungskatalog nicht eindeutig hervor geht: Alle Veranstaltungen sind offen und können auch von Hausleitungen und Führungskräften aus anderen Einrichtungen gebucht werden.

Manch einer wird sich die Frage stellen, ist die Teilnahme an einem DJH-Seminar effektiv? Wir sind doch keine Jugendherberge, sondern ein Haus der Erwachsenenbildung. Die Erfahrung hat gezeigt, dass gerade diese Vielfalt verschiedener Hausvertreter einen sehr konstruktiven und interessanten Erfahrungsaustausch ermöglicht. Dabei werden die speziellen Probleme der einzelnen Haustypen durchaus berücksichtigt.

Fragen zu den einzelnen Seminaren können Sie an das DJH oder an uns stellen.

Dauer: Die Seminare beginnen jeweils am ersten Tag um 13.30 Uhr und enden am dritten Tag um 13.00 Uhr.

Preise: Die nachfolgend angegebenen Endpreise enthalten 2 Übernachtungen, Vollverpflegung, und alle Seminarkosten inkl. Unterlagen.

Anmeldung: Bitte melden Sie sich direkt bei der DJH Akademie an: www.jugendherberge.de/über uns/DJH Akademie/

Auf der Seite finden Sie einen Link zum Anmeldeformular.

Wirtschaftliche Betriebsführung

15. - 17.03.2017, JH Fulda, 596 €

Wirtschaftlichkeit?!

Für den einen dringend notwendig, für den anderen ein noch (weites) Ziel. Fakt ist aber: der Druck auf Übernachtungseinrichtungen, Tagungshäuser und Bildungsstätten, den Betrieb „wirtschaftlich" zu führen, steigt!

Die wirtschaftliche Führung von Übernachtungshäusern, Tagungs- und Bildungsstätten ist von vielen Faktoren abhängig, die in ihrer Gesamtheit den Erfolg bestimmen:       

  • Belegungssituation
  • Personalsituation
  • Kostensteuerung
  • Preisgestaltung

Das Seminar steigt in alle diese Bereiche ein. Sie erstellen eine Kostenvergleichsrechnung und lernen verschiedene branchenübliche Kennzahlen kennen, so dass Sie sich im Branchenvergleich einordnen können. Mit praxisnahem Wissen und konkreten Unterstützungsmaßnahmen nehmen Sie Werkzeuge aus diesem Seminar mit, mit denen Sie die Wirtschaftlichkeit Ihrer Einrichtung bestimmt verbessern können.

Wirtschaftliche Betriebsführung für Assistenten

08. - 10.11.2017, JH Fulda, 596 €

Kostensteuerung und Kostenbewusstsein als Assistenzaufgabe.

In immer komplexeren und professioneller zu führenden Gruppenübernachtungsbetrieben kommt der Hausassistenz eine wichtige Rolle zu. Die Hausleitung benötigt in ihrer Gesamtverantwortung für eine wirtschaftliche Betriebsführung fachlich versierte Unterstützung, die auf der Basis fundierter betriebswirtschaftlicher Grundkenntnisse u. a. Vertretungsaufgaben übernehmen kann.

Die wirtschaftliche Führung von Übernachtungshäusern, Tagungs- und Bildungsstätten ist von vielen Faktoren abhängig, die in ihrer Gesamtheit den Erfolg bestimmen. Diese müssen in ihren Zusammenhängen auch der Assistenz bekannt sein.

Belegungsmanagement 1     

05. - 07.04.2017, JH Bad Hersfeld, 589 €

Von der Belegungsverwaltung zum aktiven Belegungsmanagement.

Die Belegung eines Hauses ist in den letzten Jahren zunehmend ein aktiver Vorgang geworden. Belegungsanfragen werden differenzierter. Termine, Leistungen, Preise werden hinterfragt und mit anderen Anbietern verglichen. Die anfragenden Gruppen erwarten eine umfassende Beratung und Betreuung schon vor der Buchung.

Gleichzeitig müssen Maßnahmen ergriffen werden, um auch in der Vor- und Nachsaison, an den Wochenenden, in Wochen mit Feiertagen, vor und nach den Ferien für Beleger attraktiv zu sein. Nur so ist eine ganzjährige erfolgreiche Belegung des Hauses möglich.

Belegungsmanagement        
Strategische Produktentwicklung

23. - 25.10.2017, JH Bad Hersfeld, 589 €

„Was wünscht der Kunde? Und was ist unser Bedarf?“

Eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlich erfolgreichen Betrieb ist eine gute Auslastung. Sie ist nur zu erreichen, wenn die eigenen Angebote zwei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Die Angebote zielen perfekt auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden ab.
  2. Die Angebote ergänzen die Belegungsstruktur des Hauses optimal.

Auf diese Weise können auch in einem härter werdenden Übernachtungsmarkt neue Belegungen akquiriert und die Auslastung langfristig gesichert werden. Das Seminar vermittelt Marktkenntnis und hilft die eigenen Belegungen zu verstehen. Daraus werden dann Maßnahmen und Produkt-konzepte abgeleitet, die zur Belegungssicherung und Auslastungssteigerung dienen.

Personalbedarfsplanung

Dieses Seminar führt Krause &. Böttcher in Eigenregie durch.

 „Ist unser Personalkonzept passend?"

Haben wir zu viel Personal oder vielleicht zu wenig Personal? Haben wir vielleicht sogar zu viele Personalstunden bei gleichzeitig zu wenig Mitarbeitern? Der Bereich der Personalbe-darfsplanung nimmt eine besonders wichtige Rolle in der erfolgreichen Führung eines Hauses ein:

Zum einen sind die Personalkosten der größte Kostenfaktor. Zum anderen ist die Mitarbeiterzufriedenheit ein großer Erfolgsfaktor für das Haus.

Dabei ist die Personalplanung äußerst komplex, viele Faktoren spielen dabei eine Rolle: Art der Belegungen, Auslastungsintensität, Service- und Leistungsstandard, technisch-bauliche Hausvoraussetzungen, wirtschaftliche Situation des Hauses..... Wie Sie unter Berücksichtigung all dieser Einflussfaktoren ein optimales Personalkonzept entwickeln können, lernen Sie in diesem Seminar. Hierzu wird ein konkreter Personalplan eines Musterhauses erarbeitet.

29. - 30.03.2017 Wilhelm-Kempf-Haus, Wiesbaden/Naurod, 536 € inkl. MwSt.. Hierin sind die Kosten für eine Übernachtung, Verpflegung und alle Seminarunterlagen inkl. der Excel-Tabellen enthalten. Beginn am 1. Tag um 13.00 Uhr. Eine Anreise am Vorabend ist möglich.

Das ausführliche Programm, inkl. Beschreibung der Arbeitsunterlagenkönnen Sie über Info@kb-bsb.de anfordern. Unter dieser Adresse können Sie sich auch anmelden. Um den Arbeitserfolg zu sichern, werden höchstens 15 Teilnehmer angenommen.

Newsletter DJH Akademie

Um eine aktuelle Übersicht über alle Veranstaltungen der DJH-Akademie zu erhalten, können Sie den Newsletter der Akademie bestellen: www.jugendherberge.de/überuns/DJH Akademie/ Programmangebot/

Auf dieser Seite finden Sie unten rechts ein Feld, um den Newsletter zu bestellen.

Der „Neue“ bei K & B  stellt sich vor!

Mein Name ist Max Fößel und ich werde ab März 2017 das Team von Krause & Böttcher als neuer Mitarbeiter verstärken:

Ich bin 30 Jahre alt und stamme aus der Region Nürnberg. Derzeit arbeite ich in einem Tagungshaus mit knapp 100 Zimmern in leitender Position. Meine Arbeit fokussiert sich dabei insbesondere auf die Implementierung einer neuen Belegungssoftware und die Onlinevermarktung des Hauses.

Dies schafft die Gelegenheit, Prozesse in Hinblick auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu analysieren und zu optimieren, um das Haus zukunftsfähiger aufzustellen. Dabei ist mir persönlich eine werteorientierte Unternehmensführung sehr wichtig.

Vor der Zeit im Tagungshausgeschäft habe ich im Anschluss an mein Masterstudium der Betriebswirtschaft  einige Jahre in der Finanzbranche für eine ökologische Bank gearbeitet und war später als Führungskraft im Lebensmitteleinzelhandel tätig.

Meine Freizeit verbringe ich am liebsten beim Klettern in der Fränkischen Schweiz. Die Kombination aus Kraft, Koordination und einer guten Brotzeit in der Natur lässt mich optimal entspannen.

Nachdem Sie nun einiges von mir erfahren haben, bin ich gespannt, Sie kennenlernen zu dürfen. Ich freue mich darauf, spannende Aufgaben gemeinsam erfolgreich zu lösen.

Horst Bötcher künftig „unter eigener Flagge“

Seit 2008 hat Horst Bötcher das Team von Krause & Böttcher verstärkt. Er hat seither viele Häuser analysiert, Kunden beraten und in Prozessen begleitet. Zum Jahresbeginn 2017 wird Horst Bötcher seine Beratungstätigkeit bei Krause & Böttcher beenden und sie in eigener Regie fortsetzen. Damit unterstützt er die bereits  kommunizierte Neuaufstellung von Krause & Böttcher.

Beratung und Begleitung sind nur möglich in einem Klima des Vertrauens. Dieses ist an Personen geknüpft, deshalb kann die Zusammenarbeit mit Stammkunden natürlich auch ohne Krause & Böttcher fortgesetzt werden.

Die von Horst Bötcher betreuten Kunden werden direkt von uns angeschrieben und erfahren, wie sie ihn zukünftig erreichen können.

Wir wünschen allen Lesern des Kunden-Info eine ruhige und besinnliche Vorweihnachtszeit und ein schönes Weihnachtsfest.

 

Kunden - Info

Nr. 1 / Mai 2016

Und 2016, alles gut?

Na ja! Die Lage ist unverändert: Gut geführte Häuser schaffen es immer noch, ihre Auslastung zu steigern und einzelne Häuser verabschieden sich aus dem Markt.

Wer sind nun die Gewinner? Der hier bereits oftmals beschriebene Trend bestätigt sich immer wieder. Häuser, ob im Jugend- oder Erwachsenbereich, mit einer sehr guten Auslastung haben immer ein sehr gutes, qualitativ hochwertiges Programmangebot oder verfügen als Tagungshaus über einen guten Standard und exzellenten Service.

Was ist eine gute Auslastung?

Diese Frage wird uns immer wieder gestellt und es schwirren dann Zahlen aus der Hotellerie durch den Raum mit Zimmerauslastungen von über 80 %. JA, diese Auslastungen gibt es in der Kettenhotellerie durchaus, aber wohlgemerkt als Zimmerauslastung, egal wie viele Personen das Zimmer nutzen.

Bei den Gruppenübernachtungshäusern, insbesondere im Jugendbereich, ist der Auslastungswert pro Bett immer noch gebräuchlicher. Nach unserer Marktkenntnis erreichen die besten Gruppenübernachtungshäuser eine Bettenauslastung von bis zu 60 %. Dieser Wert gilt nicht für Großstädte, da ist die Auslastung durchaus noch höher. 

Was sind die Gründe für diesen im Verhältnis zum Hotel doch deutlich niedrigen Wert:

Die Auslastung geht von Bettenbelegungen und nicht Zimmernutzungen aus. Die Bettenbelegung ist auch in Hotels deutlich niedriger als die Zimmerbelegung.

Gruppenübernachtungshäuser buchen in erster Linie geschlossene Gruppen. Leerbetten sind hier nicht zu vermeiden, da oftmals Restkontingente für die Aufnahme einer weiteren Gruppe nicht ausreichen.

Diese Leerbetten füllen Hotels mit Einzelreisenden z.B. über Buchungsportale. Die Aufnahme von Einzelgästen lässt sich aber in vielen Gruppenübernachtungshäusern nicht organisieren, dann bleiben die Betten leer.

In Jugendeinrichtungen müssen nicht nur Gruppen getrennt untergebracht werden, sondern auch Jungen und Mädchen sind getrennt zu beherbergen. Wenn dann auch noch die Zimmer viele Betten haben, werden schon mal für 8 Mädchen zwei Sechs-Bett-Zimmer benötigt.

Erfolgsfaktoren für eine gute Auslastung!

Wir führen für unsere Kunden Online- Gästebefragungen durch. Dabei haben wir auch gefragt welche Kriterien den Gästen wichtig sind!

An erster Stelle steht immer noch das Essen. Während die Gäste mit Frühstück und Abendbrot meistens zufrieden sind, wird das Mittagessen sehr oft noch als zu wenig abwechslungsreich und nicht hochwertig genug  bewertet.

An zweiter Stelle steht aktuell der Wohlfühlaspekt. Gäste möchten in Ruhe essen, die Speisesaalakustik wird sehr oft kritisiert. Die Räume sollen schön gestaltet sein und für den Abend soll ein angenehmes gemütliches Bistro zur Begegnung zur Verfügung stehen. Übrigens auch Kinder und Jugendliche wünschen eine Wohlfühlatmosphäre. Je schöner das Haus, desto niedriger ist auch die Sachbeschädigungsfrequenz.

Bei Interesse an der von uns entwickelten Online-Gästebefragung senden wir Ihnen gerne nähere Informationen zu.

Flüchtlinge in Gruppenübernachtungshäusern?

Man hört so wenig! Das ist durchaus gewollt. Es gibt eine Reihe von Häusern, die Flüchtlinge aufgenommen haben, sehr oft unbegleitete Jugendliche. Dies wird aber meistens nicht groß publiziert, zum einen, damit die Flüchtlinge ihre Ruhe haben und andererseits Gäste ihre Buchung nicht stornieren, was durchaus vorkommt.

Wie sagte ein Hausleiter zu diesem Problem: „Wir haben Flüchtlingsfamilien aufgenommen und bei der Anreise von Gästefamilien gibt es oftmals zunächst Irritationen, aber am zweiten Tag sitzen die Flüchtlingskinder dann doch bei den Einheimischen im Auto und werden zu Ausflügen mitgenommen oder spielen zusammen Tischtennis“.

Die Anzahl von Häusern, die vollkommen geschlossen wurden und jetzt nur noch Flüchtlingsunterkunft sind, ist nach unserer Kenntnis eher gering. Einige Verbände haben ihre Häuser über den Winter zur Verfügung gestellt, diese werden jetzt aber auch wieder als Jugendunterkünfte genutzt.

„Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“

Dürfen wir Flüchtlinge beschäftigen und wie geht das? Sehr viele Fragen zu diesem sehr aktuellen Thema werden in der Broschüre mit obigem Titel umfassend und verständlich beantwortet. Die Broschüre ist zwar schon von August 2015, etwas Aktuelleres ist aber noch nicht auf dem Markt! Die Broschüre ist im Internet unter dem Titel leicht zu finden.

Betriebskosten - eine Einschätzung:

Wie hoch dürfen die Betriebskosten in einem Jugendübernachtungshaus sein? Nach einer Vielzahl von Betriebsanalysen und Hausbefragungen, z.B. im Masterplan Sachsen, verfügen wir hier über eine breite Datenbasis. Die Betriebskosten für Strom, Heizung und Wasser betragen Brutto inkl. MwSt.:

Pro Übernachtung 3,08 €

Pro m² Nettogeschossfläche 17,50 €

Grundsätzlich können diese Werte auch als Anhalt für Erwachseneneinrichtungen dienen.

Aus unserem LOHN-INFO:

Kunden, die bei uns ihre Personalabrechnung erstellen lassen (ja, wir machen so was, zu einem günstigen Preis, bitte einfach mal anrufen!), haben es bereits im Lohn-Info erfahren: Auch Minijobber benötigen gem. §2 des Nachweisgesetzes einen Arbeitsvertrag!

Ab 2016 gibt es eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sie gilt künftig auch über die ersten sechs Wochen hinaus und ist vom Arzt auszufüllen. Der Betroffene muss die Fortschreibung nicht mehr persönlich mit der Krankenkasse klären.

Stellen Sie Ihrem Mitarbeiter eine Unterkunft oder eine Wohnung zur Verfügung? Bei einer Unterkunft ist der Sachbezugswert im Monat mit  223 € anzusetzen, bei einer Wohnung hingegen muss die ortübliche Miete in Ansatz gebracht werden. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine abgeschlossene Einheit mit eigener Küche/Küchenzeile und eigenem Bad, in der ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Muss der Arbeitnehmer etwas „mitbenutzen“, z.B. die Gemeinschaftsküche, handelt es sich um eine Unterkunft. Unser Helge Böttcher weiß Näheres!

Die DJH-Akademie hat ihr Angebot geöffnet!

Wir werden immer wieder nach Fortbildungsangeboten für Mitarbeiter von Gruppenübernachtungshäusern gefragt. Wir haben bereits im letzten Jahr darauf hingewiesen, das Jugendherbergswerk hat seine Veranstaltungen geöffnet und bietet für alle Arbeitsbereiche interessante Fortbildungen an, zu finden im Internet unter: www.jugendherberge.de/überuns/Akademie, erkennbar an dem Kreis.

2017 wird Krause & Böttcher auch im Jahresprogramm des DJH vertreten sein!

Von Belegungsmanagement bis wirtschaftliche Betriebsführung:

Ab Spätsommer werden wir unsere Seminare wieder in Eigenregie anbieten:

  • Belegungsmanagement
  • Wirtschaftliche Betriebsführung
  • Personalplanung
  • Strategische Produktentwicklung
  • Erfahrungsaustausch wirtschaftliche Betriebsführung

Hierzu werden wir rechtzeitig über diesen Verteiler einladen. Näheres ist auf unserer neuen Internetseite nachzulesen.

Hausleitung mit IHK Abschluss…

Wer sich eine umfassende Ausbildung als Hausleitung wünscht, dem bietet AkaBEST eine passende Fortbildung an:

Das IHK-Kolleg – die berufsbegleitende Fortbildung für Hausleiter und Assistenten, mit einem Abschluss der Industrie- und Handelskammer.

Näheres hierzu ist auf der Internetseite zusammen mit Informationen über weitere Angebote zu erfahren: www.akaBEST.de

Und, ist der Spielplatz geprüft?

Es gibt nichts, was nicht geregelt ist!

Auch der Spielplatz muss einmal jährlich einer Hauptinspektion, dem Spielplatz TÜV, unterzogen werden. Hierzu wird ein nach DIN SPEC 79161 qualifizierter Spielplatzprüfer benötigt. Grundsätzlich müssen Spielplätze der Norm DIN EN 1176/177 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ entsprechen.

Schon aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht und den damit verbundenen Haftungsfragen sollte man sich hier informieren, ob die Spielgeräte auf dem eigenen Gelände schon einen Spielplatz darstellen!

Wie geht es weiter bei Krause & Böttcher?

Bei uns rückt der Generationenwechsel immer näher.

Norbert Krause wird seine Geschäftsführung im nächsten Jahr an Janne Krause abgeben. Vorher geht sie aber erst einmal in den Mutterschutz. Sie wird durch Romy Greiling vertreten, die sich bereits sehr gut bei uns eingearbeitet hat.

Es werden aber auch in Zukunft zwei Personen für die Beratung benötigt, daher wird zurzeit für Norbert Krause ein Nachfolger als Bildungsstättenberater eingearbeitet. Wir halten unsere Kunden hier auf dem Laufenden.

Aber auch nach der Staffelübergabe wird Norbert Krause punktuell Kunden betreuen.

Helge Böttcher wird weiterhin die Buchhaltung von Kunden und deren Lohnabrechnungen auf hohem Standard erledigen. Es ist geplant, die Abläufe und Prozesse zu modernisieren und zu vereinfachen z.B. durch Online-Verarbeitung der Belege. Hierzu werden wir demnächst umfassender Informieren.

PerDiePlan wird auf ein neues Fundament gestellt!

Unser Planungsprogramm für den Personaleinsatz und die Personalverwaltung in der Hauswirtschaft, genannt PerDiePlan, soll optimaler aufgestellt werden.

In Zusammenarbeit mit LAN Computer/Hausmanager soll das Programm auf SQL Basis neu programmiert werden, für die jetzige Komplexität ist Excel nicht mehr die richtige Lösung.

LAN wird später auch den techn. Support übernehmen. K & B wird die fachliche Anleitung sicherstellen. Das Programm ist nicht nur für Nutzer des Hausmanagers anwendbar, sondern ist frei verkäuflich und kann in allen Häusern eingesetzt werden.

Das Programm steht ab Frühjahr 2017 in neuer Form zur Verfügung. Wir werden rechtzeitig vorher zu einem Vorstellungstermin einladen.

Latte Macchiato - welcher Steuersatz?

Bisher haben alle gedacht, ein coffee to go ist keine Restaurationsleistung und daher gilt hier der ermäßigte Steuersatz von nur 7 %. Für alle, die bisher geglaubt haben, das mit dem ermäßigten Steuersatz so begriffen zu haben, hier ein Beispiel, das zeigt, dass es doch auch wieder anders geht, ausgegraben bei der OFD Frankfurt (4.4.2014, S-7222 A 7 St.16):

„…zubereiteter Kaffee als nichtalkoholisches Getränk unterliegt dem Regelsteuersatz. Dagegen kann ein Latte Macchiato als Milchmischgetränk begünstigt sein, sofern der Milchanteil mindestens 75% beträgt…“ Hier fehlen einem nur noch die Worte!

Meine Gäste – meine Fans!

Von der Servicewüste zur Gästebegeisterung. Allen, die in ihrem Haus in der Gästebetreuung noch besser werden wollen, kann ich dieses Buch nur empfehlen. Ein Buch, das ich immer wieder gerne mal zur Hand nehme und drin schmökere. So findet man immer wieder neue Anregungen und Ideen, die für den Umgang mit Gästen wichtig sind. ISBN 978-3-99033-108-8

Hurra, Hurra, unsere neue Internetseite ist da!

Jetzt hat es doch noch länger gedauert als zunächst geplant. Aber nun ist unsere neue Internetseite fertig und steht bereits online. Einige Feinarbeiten werden noch nachträglich erledigt, z.B. die Bilder von uns. Aber die Inhalte und Texte sind fertig!

Kunden - Info

Nr. 1 / August 2015

Allgemeine Entwicklung der Übernachtungen in Deutschland

Die Übernachtungszahlen in Deutschland sind von 2013 auf 2014 um 12,2 Mio. auf insgesamt 424,1 Mio. Übernachtungen gestiegen. Der eindeutige Schwerpunkt der Steigerungen liegt bei den Stadtstandorten.

Bei den Übernachtungen in Gruppenhäusern, hierzu gehören Jugendherbergen, andere Jugendunterkünfte, Berghütten, Schulungs- und Freizeitheime ist die Steigerung am geringsten, hier stieg die Zahl von 43,8 Mio. in 2013 auf 44 Mio. in 2014.

Seit 2009 werden die sogenannten Schulungsheime, hierzu zählen auch die Tagungs- und Bildungshäuser, gesondert ausgewertet. Hier stieg die Übernachtungszahl von 8,8 Mio. in 2009 auf 10,5 Mio. in 2014, eine Steigerung von 18,25 % in 5 Jahren.

Was sagen uns die Zahlen, der Versuch einer Interpretation:

Die Übernachtungen im Gruppenhausbereich steigen geringfügig. Selbst bei allen Unklarheiten in der Auswertung und der Betriebszuordnung kann nicht von einem kleiner werdenden Markt gesprochen werden.

Wir stellen allerdings fest, dass im wenig touristisch erschlossenen ländlichen Bereich die Nachfrage eher sinkt. Steigerungen konzentrieren sich auf größere Städte und touristisch attraktive Regionen.

Bei den Schulungsheimen ist nicht ganz klar, inwieweit hier auch Tagungshotels enthalten sind und sich nicht dem allgemeinen Begriff Hotel zuordnen.

Es darf aber auf jeden Fall angenommen werden, dass die Tagungshäuser eine Auslastungssteigerung erfahren. Hier kann nicht von einem kleiner werdenden Marktsegment gesprochen werden, was man ja des Öfteren als Annahme hört.

Des Deutschen liebstes Urlaubsland

Nach ADAC Reise-Monitor 2015 ist Deutschland 2015 mit 34 % Sehnsuchtsort für die Haupturlaubsreise.

Mit weitem Abstand folgen mit jeweils 13 % Italien und Spanien!

Geben wir auch Freiplätze?

Ja das ist so eine Sache. Die erste Euphorie scheint aus diesem Marketinginstrument raus zu sein. Zwei Freiplätze bei 20 Gästen sind eben ein Preisnachlass von 10 %. Der muss erst einmal verdient sein, dies geht nur über einen insgesamt höheren Preis!

Freiplätze haben weiterhin dort eine große Bedeutung als Verkaufsargument, wo Lehrkräften von Seiten der Kultusbehörden als Ersatz für Reisekosten die Annahme von Freiplätzen angeraten wird. Dies ist nicht in allen Bundesländern der Fall.

Eine seriöse Auswertung des Freiplatztrends gibt es nicht. Nach unseren Beobachtungen versuchen einige Hausbetreiber wieder aus dem Modell auszusteigen, was nicht ganz einfach ist. Neueinsteiger, die die Einführung von Freiplätzen erwägen, sind uns nicht bekannt.

Uns sind auch keine Häuser bekannt, die sich mit der Freiplatzvergabe saniert haben, eher das Gegenteil ist der Fall.

Nachdenkenswert: Minijobs sind teuer!

Für den Minijob sind pauschal 30 % Lohnnebenkosten zu zahlen: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung und pauschal 2 % Lohnsteuer. Aber trotz der Zahlungen ist der Minijobber weder kranken- noch rentenversichert, es sei denn, er zahlt zur Rentenversicherung (z. Zt. 3,7 %) dazu. Auf diesen Umstand sollte der Arbeitgeber seine Minijobber unbedingt hinweisen!

Fazit: 30 % gezahlt und keine Leistungen!

Von daher ist ein sozialversicherungspflichtiger Voll- und Teilzeitjob für beide Seiten günstiger. Der Arbeitgeber zahlt nur ca. 22 % Lohnnebenkosten. Der Arbeitnehmer zahlt zwar Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, ist dafür aber kranken-, renten- und arbeitslosenversichert.

Bei einem Midijob (450,01 bis 850,00 €) werden dem Arbeitnehmer niedrigere Beiträge zur Sozialversicherung bei vollen Leistungen abgezogen.

GEZ und kein Ende!

Immer wieder werden wir gefragt: Wie handhaben denn andere die leidigen GEZ Gebühren. Zur Auslegung bzw. Anwendung der Gebührenregelung hat der Bayerische Jugendring Gespräche mit dem Bayerischen Rundfunk geführt. Die entsprechenden Vorschläge sind mit den anderen Landesrundfunkanstalten abgestimmt. Einen Vorschlag zur Vorgehensweise hat auch die EKD in das Internet gestellt.

Beide Regelungen sind unter Bildungsstättenberatung.de / Aktuelles per Link zum BJR und der EKD abzurufen.

Erst Vegetarier und jetzt auch noch Veganer!

Bei allen Gesprächen mit Haus- und Küchenleitungen in den letzten Monaten wird eindeutig festgestellt, dass die Anzahl der Vegetarier weiter zunimmt, die Zahl der Veganer aber überproportional ansteigt.

Hinzu kommen noch die Sonderessen für einzelne Gäste auf Grund von speziellen Unverträglichkeiten.

Wie jetzt damit umgehen? Und das alles zum üblichen Preis?

Hier stoßen immer mehr Häuser an ihre Grenzen. Vier Aspekte stehen hier in der Diskussion: 

  1. Ein Fleischersatzprodukt ist kein Vegetarieressen. Hier müssen mehr frische und alternative vollwertige Mahlzeiten angeboten werden.
  2. Zu Sonderessen bei Unverträglichkeiten muss eine Risikoabwägung erfolgen. Kann mein Betrieb jedes Risiko für den Gast ausschließen. „Das können wir nicht leisten!“ kann die ehrlichere Alternative sein.
  3. Einzelne Betriebe lassen sich die Zubereitung von Sonderessen bei Unverträglichkeiten bereits vergüten.
  4. Eine praktikable Lösung scheint in der Büfettversorgung zu liegen. Das Büfett bietet neben Fleischkomponenten auch vegetarische Komponenten. Für Veganer wird das allgemeine Angebot um vegane Bestandteile ergänzt. Beim Frühstück gibt es z.B. zusätzlich Sojamilch. Wichtig ist hier die genaue Auszeichnung, Beschreibung der Produkte auf dem Büfett!

A-ja Resort ein Erfolgsmodell!

A-ja Resort scheint ein neues Erfolgsmodell zu werden. Nach etwas mehr als einem Jahr lag die Auslastung in Warnemünde bei durchschnittlich 90 %, teilt der Geschäftsführer mit. Jetzt hat A-ja seinen zweiten Standort in Grömitz eröffnet.

Die A-ja Resorts wenden sich in erster Linie an Familien (Volkshotel), die Besonderheit ist ihre Preisstruktur. „Sie zahlen nur was sie auch in Anspruch nehmen“. Das Baukastensystem startet mit einem Übernachtungspreis von 39,00 €, alles Weitere kann man dann dazu buchen vom Frühstück über Saunanutzung bis zur Halbpension.

Ein weiteres Resort ist u.a. in Ruhpolding geplant.

Brainfood im Tagungsgeschäft

Was ist das denn? Der Begriff taucht im Tagungsgeschäft immer häufiger auf, verbunden mit der Fragestellung, welches Essen zu welcher Veranstaltung passt, z.B. Hülsenfrüchte zu Meditationskursen?! Damit ist aber auch die richtige Wahl und Darbietung der Pausensnacks gemeint, z.B. portionierte Obstsalate oder Quarkspeisen, oder mal ein (grüner) Smoothie, Schnittchen nicht auf Weißbrot, sondern auf Vollkornbrot – der Ballaststoffe wegen!

Wer im Tagungsgeschäft zusätzlich punkten möchte, sollte sich mit seinem Küchenteam dieser Herausforderung stellen. Schnell sind Gäste begeistert, wenn sie ein Essen oder einen Pausensnack erhalten, den sie in dieser Form nicht erwartet haben.

Tellerservice und viel Abfall

Die Zeitschrift GV manager 7/2015 befasst sich u.a. mit der Müllreduzierung. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass in der Gemeinschaftsverpflegung mit Tellerservice 89 % der Abfallmenge durch den Tellerrücklauf entstehen und nur 2 % durch Überproduktion! Es ist eben schwierig, für einen Gast die optimale Menge abzuschätzen, dies spricht einmal mehr für die Büfettversorgung!

Welcher Automat ist der Renner in der Gästeversorgung?

Die Betreiber eines Kaffeeautomaten haben es schon immer gewusst: hier wird Umsatz gemacht!

Eine Studie mit der Auswertung von 134 Automaten an 8 Hochschulstandorten hat ergeben, dass 60 % des Gesamtumsatzes der Automaten mit Heißgetränken in Kaffeevoll- und Heißgetränkeautomaten erzielt werden. Erst dann folgen die Kaltgetränke mit 14,4 %. Eis liegt ganz am Ende mit nur 3,1 % des Umsatzes.

GV manager / Quelle Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim

AkaBEST bietet wieder IHK Kolleg an!

Zwar können alte Zirkuspferde wohl keine neuen Tricks mehr lernen, aber für Hausleitungen gilt das ganz sicher nicht. Wo bin ich gut, wo muss ich besser werden?

Der Alltag von Hausleitungen ist herausfordernd. Um darin bestehen zu können, braucht man einen gut gefüllten Werkzeugkasten mit Checklisten, Kennzahlen, Wissen und Erfahrung.

Das IHK-zertifizierte Kolleg füllt diesen Kasten und stellt Sie gut auf.

170 € schenken wir Ihnen.
AkaBEST ist es wieder gelungen, ein paar Plätze finanziell gesponsert zu bekommen! Deshalb: für die nächsten 6 Anmeldungen können wir einenPreis von 2.560 € (statt 2.730 €) anbieten. Klar, alle bereits Angemeldeten bekommen diesen Preis ebenfalls.

Das Kolleg für Hausleitungen und Assistenten 2015/16 startet am 6. Oktober. Es erwarten Sie 6 Module, bis zu 20 Themen, viele Referenten und eine Menge kollegialer Austausch.

Weitere Infos ab 1. September auf der neuen Internetseite von akabest.de

Allergenmanagement in der Gemeinschaftsverpflegung

KlöberKASSEL hat in seiner Reihe „Erfolgreich in der Hauswirtschaft“ ein zweites Buch herausgegeben:

Das Praxisbuch "Allergenmanagement in der Gemeinschaftsverpflegung" ist eine Unterstützung für den betrieblichen Umgang mit Allergien und wie Sie Ihren Mitarbeitenden verlässliche Informationen zum Thema Allergien im Verpflegungsbereich geben können. Dazu wurden relevante Hintergrundinformationen und praxisorientierte Hinweise vom Einkauf der Lebensmittel bis zur Präsentation am Tisch zusammengestellt. Mit diesen Informationen können Sie Ihren eigenen innerbetrieblichen Leitfaden entwickeln.

Viele relevante Praxisbeispiele sollen Ihnen helfen, einfache und pragmatische Umsetzungsideen mit einem kundenorientierten Blick zu entwickeln. Die Spiralbindung erlaubt ein gutes Aufschlagen und echtes Nutzen des Buches. Die Texte sind zeitgemäß bebildert und Piktogramme weisen auf besonders wichtige Passagen und Themen hin. Ein Buch aus der Praxis für die Praxis.

Sie erhalten das Buch direkt über KlöberKASSEL. Bezieher dieses Kunden-Info können sich das Bestellformular über unsere Internetseite Bildungsstaettenberatung.de / Aktuelles herunterladen. Unsere Kunden erhalten damit einen Preisnachlass von 20 % und zahlen 17,50 € für das Buch + 1,70 € Versandkosten.

DJH Akademie öffnet ihr Programm weiter!

Gab es bisher schon einige Programme in der DJH Akademie, die auch von Mitarbeitern anderer Einrichtungen besucht werden konnten, so hat das DJH hier sein Angebot ausgebaut, z.B. moderne Raumgestaltung in Jugendherbergen oder Trendküche für Jugendliche. Offene Kurse sind mit einem Kreissymbol gekennzeichnet.

Alle Angebote sind im Internet unter: jugendherberge.de/über uns/DJH buchbar.

Zur Auffrischung: Der Aktualisierungs-Check

Wir haben bei Ihnen bereits einmal einen Betriebs-Check oder eine Betriebsanalyse durchgeführt und Sie fragen sich; wie sieht es jetzt aus? Wir bieten Ihnen einen Auffrischungs-Check an. Wir kommen einen Tag vor Ort und aktualisieren die Daten:

  • Veränderungen der Belegung / Auslastung
  • Kostenauswertung
  • Aktuelle Personalsituation und deren Bewertung
  • Auswertung in welcher Weise in Angriff genommene Maßnahmen zum Erfolg geführt haben.

Hierüber erhalten Sie eine schriftliche Auswertung. Die Kosten betragen 1.700,00 € zuzügl. der Fahrtkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Interesse rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns eine E-mail an info@kb-bsb.de.

Kunden - Info

Nr. 2 / Mai 2014

Studie zum Kinder- und Jugendtourismus vorgestellt!

Im Rahmen der ITB 2014 wurde am 6. März die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderte und vom Deutschen Jugendherbergswerk koordinierte Studie zum „Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland 2013“ vorgestellt.

Hierzu schreibt das BMWi auf seiner Internetseite: „Bei der repräsentativen Studie wurde erstmals bundesweit das Reiseverhalten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen detailliert erfasst und analysiert. 10.040 Kinder und Jugendliche im Alter von 3 bis 26 Jahren aus allen Regionen Deutschlands nahmen daran teil.

Die Daten und Erkenntnisse der Studie bilden die Basis für die Weiterentwicklung und Stärkung des Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland. Dazu gehören unter anderem die Stärkung des Images und der Bedeutung des Kinder- und Jugendtourismus in Deutschland, die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Leistungsträgern und die Förderung des Kinder- und Jugendtourismus "aus einer Hand".

Und was steht in der Studie?

Es werden eine Reihe sehr interessanter Feststellungen getroffen. Vor allem aber wird deutlich, was für ein wichtiger Markt der Kinder- und Jugendreisesektor ist. Aus der Studie:

2013 wurden 61,8 Millionen Kinder- und Jugendreisen (3 bis 26 Jahre) ohne Eltern durchgeführt. 

  • Die Kinder und Jugendlichen haben eine hohe Reiseintensität, 77 % der Zielgruppe machten im Befragungsjahr mind. eine Übernachtungsreise.
  • In Deutschland sind die Top-Ziele Bayern und Berlin!
  • Die Gruppenunterkünfte spielen bei der Beherbergung die wichtigste Rolle, weit vor Hotels und anderen Möglichkeiten.
  • Zusätzlich zu den Übernachtungsreisen machte im Jahr 2013 die Zielgruppe 672 Millionen Tagesausflüge.
  • Dabei standen sportliche Aktivitäten und Verwandtenbesuche im Vordergrund.
  • Für Übernachtungsreisen wurden im Jahr pro Kopf im Schnitt 298,00 € ausgegeben.
  • Insgesamt betrug der Bruttoumsatz aller Tages- und Übernachtungsreisen ohne Fahrtkosten und Vor- und Nachbereitungskosten 28,2 Milliarden EUR im Jahr 2013.

 Dies sind nur einige Fakten, wer sich ausführlich informieren möchte, findet die gesamte Grundlagenstudie auf der Internetseite: www.kinder-und-jugendtourismus.de.

Masterplan 2, die Wirtschaftlichkeit hat sich erhöht!

Krause & Böttcher hat im Auftrag des „Forums gemeinnütziger Kinder- und Jugendübernachtungsstätten“, in dem alle größeren Träger zusammenarbeiten, den Masterplan 2 zur investiven und qualitativen Entwicklung und wirtschaftlichen Sicherung der Häuser im Freistaat Sachsen erarbeitet.

Im Vergleich zum ersten Masterplan 2008 hat sich die Wirtschaftlichkeit aller 105 betrachteten Häuser deutlich verbessert. In den letzten 5 Jahren wurden über 20 Millionen Euro in die Instandsetzung investiert, die zu knapp 50 % aus Mitteln des Freistaates finanziert wurden. Die 105 Häuser generieren im Haus und in der Region z.B. durch den Einkauf der Gäste vor Ort einen Gesamtumsatz von 60 Millionen Euro und sind damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Im Rahmen einer Fragebogenaktion wurden die Häuser auf der Grundlage ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nach den Kategorien A bis C bewertet. Im Vergleich zum Masterplan 1 ist es einer Vielzahl von Hausbetreibern gelungen, aus B-Häusern A- Häuser zu entwickeln.

Im Vergleich zur Hotellerie haben wesentlich mehr Kinder- und Jugendübernachtungsstätten ein Qualitätsmanagementsystem und ein Leitbild.

Bei der Befragung wurde die Vielfalt und Bedeutung ihrer pädagogisch inhaltlichen Angebote für die unterschiedlichsten Zielgruppen, von der Schule bis zur Jugendarbeit, dem Sport und der musischen Bildung noch einmal deutlich. Hier unterscheiden sie sich erheblich von gewerblichen Unterkunftsanbietern.

Die Fragebogenaktion hat auch deutlich gemacht, dass die Häuser zu ihrer Sicherung weiterhin auf öffentliche Förderung angewiesen sind, wenn sie ihren pädagogischen Auftrag zu zielgruppengerechten Preisen erfüllen sollen.

Von der Zielgruppe zur Stilgruppe

Im letzten Jahr hat die Unternehmensberatung Treugast, einer der führenden Beratungsdienstleister in der Hotellerie, die Stilgruppen vorgestellt. Wie in der Zeitschrift Hotelbau 2/ 2014 von Prof. Stephan Gerhard von Treugast dargestellt, müssen Hotels heute nicht auf Ziel- sondern auf Stilgruppen abzielen. Gerade für die sogenannte Privathotellerie sieht er hier die Zukunft.

Laut Treugast zieht jedes Hotel je nach Positionierung ein Drittel seiner Gäste aus 12 Stilgruppen, u.a.: Der urbane Nomade, Rollkoffer und Laptoptasche. // Der Lifestyle Veganer, Yogamatte und Sojalatte. // Die jungen Alten, braungebrannt und Smartphone. // Der Billigheimer, Socken in Sandalen und All inklusive Armband. // Der neue Spießer, Wohnort Prenzlauer Berg und Sportbuggy.

Auch in anderen Branchen diskutiert man die Idee, dass Stilgruppen manchmal wichtiger sind als Zielgruppen. Hier stellt sich die Frage: Gilt dies auch für Gruppenunterkünfte?

Steuerfreie Zuwendungen für die eigenen Arbeitnehmer

Im Lohn-Info 01/ 2014 für unsere Kunden, deren Lohnabrechnungen wir erstellen, werden die Möglichkeiten für steuerfreie Zuwendungen an die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dargestellt. So können u.a. für max. 2 Veranstaltungen im Jahr pro Veranstaltung 110,00 € für den Arbeitnehmer ausgegeben werden. Auch der Kindergartenbeitrag inkl. Essen kann vom Arbeitgeber steuerfrei übernommen werden, wenn die Kinder noch nicht schulpflichtig sind und der Originalbeleg vorliegt.

Übrigens erstellen wir auch gerne Ihre Lohnabrechnung, soweit wir dies nicht bereits tun, zu preisgünstigen Bedingungen. Näheres erfahren Sie von Helge Böttcher, Tel. 09151/70071 oder Boettcher@kb-bsb.de.

Kostenlose Abgabe von Mahlzeiten an eigene Arbeitnehmer möglich

Normalerweise werden dem eigenen Hauspersonal die Mahlzeiten nach der Sachbezugsverordnung in Rechnung gestellt; pro Frühstück 1,63 €, pro Mittag- und Abendessen je 3,00 €. Es geht aber auch anders, wir haben vor längerem bereits darüber berichtet.

Das Essen kann im Rahmen der sogenannten Rabattregelung kostenlos abgegeben werden. Voraussetzung ist hierbei, dass das Essen für die Gäste hergestellt wird. Für Mitarbeiter hergestelltes Essen in einer Betriebskantine fällt nicht darunter.

Sollte Sie hierzu weitere Infos wünschen, rufen Sie bitte Herrn Böttcher an.

Was isst man so am liebsten?

Die Firma Apetito kann dies für seine Produkte schon sehr genau sagen:

Bei Kindern und Schülern steht Hühnerfrikassee mit Erbsen und Reis an erster Stelle, gefolgt von Tomatensuppe mit Reis und Rindfleischklößchen. Der Spitzenreiter bei den Senioren ist die Rinderroulade mit Soße, Salzkartoffeln und Rotkohl, vor dem herzhaften Möhreneintopf auf Platz 2. In den Betriebskantinen behauptet sich seit Jahren die Currywurst mit Westernpommes auf Platz 1, gefolgt von Spaghetti Bolognese.

Quelle: Apetito, Menü Charts 2012.

Kaffee, Kaffee, Kaffee!

Wie der Fachpresse zu entnehmen ist: Der Kaffee ist weiterhin des Deutschen Lieblingsgetränk, mit immer noch steigendem Verbrauch. Für viele Gruppenunterkünfte und Tagungshäuser stellt sich die Frage, wie sie diesem Ansturm standhalten können, da gleichzeitig die Qualitätsansprüche steigen.

Tendenziell geht der Trend weg von der Bereitstellung des Kaffees in Thermoskannen auf dem Tisch. Der Kaffee ist nur bedingt frisch, die Thermoskannen erzeugen einen hohen Arbeitsaufwand in der Küche durch Befüllung, Bereitstellung und Reinigung. Der Trend geht immer mehr zu hochwertigen Kaffeevollautomaten mit Selbstbedienung.

Dabei kann mit modernen Mengenbrühern und gegebenenfalls mehreren Automaten die Wartezeit reduziert werden.

Einzelne Häuser mischen das Kaffeeangebot auch, einerseits Mengenbrüher für die Grundversorgung und zusätzlich Spezialitätenautomaten für die Genießer. In Zukunft werden diese Kaffeestationen zunehmend ganztägig zugänglich sein, wobei nur zu den Mahlzeiten der Kaffee kostenlos abgegeben wird.

Im Tagungsbetrieb geht der Trend ebenfalls zu festen Kaffeestationen mit Spezialitätenautomaten, übrigens nicht mehr mit Kunststoffbechern!

Kinder- und Jugendübernachtungshäuser stellen sich immer wieder die Frage: Lohnt sich für uns ein Kaffeeautomat? Unsere Erfahrung zeigt uns: Auf jeden Fall. Allerdings ist dann oftmals der Kakaoverbrauch höher!

Rücklagenbildung in Vereinen ist komplizierter geworden!

Manchmal bekommt man auch einfach mal etwas nicht mit. Es stand auch nicht in der Tagespresse! Seit dem 1.1.2014 gelten für gemeinnützige Körperschaften neue Regelungen für die Bildung von Rücklagen. Eines nur vorweg, es ist nicht einfacher oder übersichtlicher geworden. Ihr Steuerberater kann Ihnen die neuen Regelungen hoffentlich verständlich erläutern!

Schulfahrten und kein Ende!

Nachdem wir im Kundeninfo 1/2014 u.a. auf die Sachlage bei der Reisekostenerstattung für Lehrkräfte eingegangen sind und hier die Erstattung der Reisekosten als Grundvoraussetzung beschrieben haben, müssen wir heute feststellen, dass dies anscheinend nicht überall gilt. So steht z.B. in den „Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule“ in Berlin vom Dezember 2013 eine andere Regelung. Auszug: „Zur Minderung der Dienstreisekosten sollen so weit wie möglich Freifahrten, Freiflüge, Freiplätze, die jeweils günstigsten Sondertarife sowie kostenlose Unterbringungs- und Verpflegungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.“ Ob die Annahme von Freiplätzen überall als Lösung akzeptiert wird, lässt sich von uns derzeit nicht überblicken.

Immer mehr Allergiker!

Natürlich werden  die Unverträglichkeiten und Allergien der Gäste bei der Essenzubereitung berücksichtigt und sei es durch besondere Mahlzeiten. Vor vielen Jahren war dies die Ausnahme und die Küche stellte sich gerne der Herausforderung. Und heute? Die Anzahl von speziellen Essenanforderungen aus den unterschiedlichsten Gründen hat in den letzten Jahren rapide zugenommen. So ist eine vegetarische Alternativmahlzeit heute Standard, ebenso wie schweinefleischfreie Kost. Aber es geht weiter: immer mehr ganz spezielle Lebensmittelunverträglichkeiten und vegane Kost müssen berücksichtigt werden. Der Zeitaufwand für diese Sonderzubereitungen nimmt immer mehr zu.

Die Gastgeber reagieren hier sehr unterschiedlich: Einige versuchen alle Forderungen zu erfüllen, fühlen sich dabei aber zunehmend ausgenutzt. Andere verlangen bei Unverträglichkeiten die Vorlage einer Allergikerbescheinigung. Wieder andere Häuser lassen sich den Mehraufwand vergüten. Einige lehnen auch z.B. die Herstellung veganer Mahlzeiten ab und verweisen auf die Vielfalt des Büfetts.

Mittelfristig scheint sich nur eine Lösung anzubieten. Der Mehraufwand für die getrennte Zubereitung und der Einkauf spezieller Lebensmittel muss zusätzlich vergütet werden. Mit den normalen Preisen der Gruppenunterkünfte kann zwar eine vegetarische Alternative geboten werden, aber keine spezielle Kost.

Der aid Infodienst bietet hierzu eine Reihe von Infobroschüren, z.B. „Allergisch auf Essen? Ratgeber für Lebensmittelunverträglichkeiten“ Infos unter www.aid.de

AkaBET im Herbst

Nach der Sommerpause bietet AkaBEST wieder eine Reihe von interessanten Seminaren an:

Im September:

  • Personalentwicklung

Im Oktober:

  • Kennziffern für Küche und Hauswirtschaft
  • Haustechnik für Nichtfachleute

Zurzeit erkunden wir noch den Bedarf für weitere Veranstaltungen, wir werden sie rechtzeitig ankündigen.

Kunden - Info

Nr. 1 / Januar 2014

Hausgästen immer mehr Sonderleistungen anbieten und zum anderen verstärkt Feiern und Feste ausrichten.

Trend 8: Energiekostenentwicklung

Was verbindet die Stromkosten mit dem sprichwörtlichen Hamsterrädchen?

Wir stellen bei Kostenvergleichen im Gruppen- und Tagungshausbereich in den letzten Jahren fest, dass die Stromkosten im Mittelwert immer noch zwischen 0,90 und 1,50 € pro Und wie war 2013, mehr gefühlt?

Nachdem wir unsere Kunden befragt haben, war 2013 ein stabiles Jahr, die Übernachtungen wurden mindestens gehalten!

Es zeigt sich, Grundlage für eine stabile Auslastung ist eine stimmige zielgruppengerechte Ausstattung des Hauses.

Wo zusätzlich eine aktive Vermarktung erfolgte, ist die Auslastung in der Regel gestiegen.

Der Trend, dass Häuser mit einem guten Programmangebot eine höhere Auslastung erzielen, hat sich weiter bestätigt!

Und was sagt die Statistik?

Wenn man aus der Statistik des statistischen Bundesamtes die Übernachtungen der Ferien- und Schulungsheime, Jugendherbergen und Berghütten zusammenzählt, haben sich in den 10 Jahren von 2003 bis 2012 die  Übernachtungen um 9,37 % auf über 43 Millionen erhöht. Dieser Trend mit ca. 1 % Steigerung pro Jahr kann auch für 2013 angenommen werden.

Damit wird deutlich, dass durchaus ein geringes Steigerungspotenzial vorhanden ist, aber sicherlich nicht alle Häuser davon profitieren.

Übrigens: Insgesamt sind die Übernachtungen in allen Betrieben im gleichen Zeitraum um 29,23 % auf 407 Millionen gestiegen.

Großstädte bleiben die Renner?

Im gleichen 10-Jahres-Zeitraum stiegen die Übernachtungen in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern um 64,78 % auf zuletzt über 117 Millionen Übernachtungen.

Im Segment der Gruppenhäuser und bei den preisgünstigen Unterkünften sind die Hostels die eindeutigen Gewinner.

Trend 1: Die Kettenhotellerie dringt weiter vor

Gerade in den Großstädten wird das Angebot an Betten weiter steigen, ob dies die bekannten Ketten im Bereich der Hostels sind oder auch neue Anbieter. So will z. B. Marriott in Zusammenarbeit mit Ikea die neue Kette Moxy in Europa etablieren, allerdings nicht im Billigsektor!

Trend 2: Die Ferienlage 2014

Das Jahr 2014 wird nicht einfach:

In den Häusern mit Wintersportangebot startet 2014 bereits ohne Schnee.

In den Häusern mit Schulfahrten beginnt die Saison meistens nach Ostern und Ostern ist dieses Jahr erst Ende April.

Den Häusern mit Sommerferienbelegung verrät ein Blick auf die „Feriendichte 2014“ unter www.schulferien.org, wie sich die unterschiedlichen Ferien in den Bundesländern überlagern. Die Feriensaison beginnt dieses Jahr erst am 7.7. in Nordrhein-Westfalen. Kein Bundesland beginnt wie sonst üblich bereits im Juni.

Trend 3: Das Tagungsangebot

Im Kundeninfo 1/2013 wurden die Trends für die Tagungsarbeit dargestellt:

  1. Größere und vielfältig zu nutzende Tagungs- und Kommunikationsräume.
  2. Work-Cafe, Tagen in einer Bistroatmosphäre.

Beide Trends haben sich 2013 in der Praxis bestätigt.

Trend 4: Das „Youth Lab“

Über die zukünftige Gestaltung eines Mehrbettzimmers in einer Jugendherberge hat sich das DJH Bayern gemeinsam mit der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München Gedanken gemacht. Das „Youth Lab“ als Studie eines zukünftigen Zimmerkonzeptes kann man sich unter www.youtube.com ansehen.

Trend 5: Freizeitangebot

Ältere Jugendliche und Erwachsene wünschen in einer Bildungsstätte oder einem Tagungshaus ein hochwertiges Serviceangebot in Form einer Cafeteria oder eines Bistros.

Das Vorhandensein eines solchen Angebotes wird zunehmend zu einem Kriterium bei der Belegungsentscheidung.

Nach dem Motto: „Wenn wir schon zur Tagung fahren, wollen wir wenigstens in der Freizeit am Abend gemütlich zusammensitzen können!“

Trend 6: Die Lebensmittelpreise 2014

Liest man die Marktanalysen der großen Lebensmittelketten, dann kommt man zu der Erkenntnis: Es wird 2014 beim Lebensmittelkauf zum Teil deutlich teurer werden! Einige Erhöhungen gab es bereits im dritten Quartal 2013, u.a. bei Milch und Molkereiprodukten sowie einem Teil des Backwarensortimentes. Für die ersten Monate 2014 rechnet man u.a. mit Erhöhungen bei Käse und Eiern. Insgesamt rechnen Fachleute mit Erhöhungen zwischen 5 und 10 % im Kernsortiment von Übernachtungs- und Tagungshäusern.

Trend 7: Zusatzgeschäfte in der Gemeinschaftsverpflegung

Nach Untersuchungen der Zeitschrift GV Manager sehen 65 % der Gemeinschaftsküchen (hier sind auch Kantinen und Mensen enthalten) im Event- und Partyservice ein wichtiges Zusatzgeschäft.

Dies gilt auch zunehmend für viele Tagungs- und Gruppenübernachtungshäuser, die zum einen ihren Übernachtungen liegen, mit nur geringer Steigerungstendenz.

Fazit. Die Häuser versuchen in erheblichen Umfang den Stromverbrauch zu reduzieren, was ihnen durchaus gelingt. Allerdings werden diese Einsparungen immer wieder durch die Preiserhöhungen aufgefressen.

Für die Heizungskosten gilt dies nur eingeschränkt, hier schlagen die Kostensteigerungen stärker durch. So sind in den Privathaushalten 2013 die Heizkosten um ca. 9 % gestiegen (Verwalterbrief Haufe Verlag Nov. 2013). Eine solche Steigerung macht sich auch in den Kosten pro Übernachtung bemerkbar.

Trend 9: Schülerzahlen

Gemäß der Statistik des statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler in Deutschland in den 5 Schuljahren von 2007/08 bis 2011/12 um 6,05 % gesunken.

Dabei ist, bis auf Brandenburg, in allen neuen Bundesländern die Zahl der Schülerinnen und Schüler seit 2 bis 3 Jahren wieder angestiegen. Bei den alten Bundesländern ist nur in Hamburg ein leichter Anstieg zu verzeichnen.

Schulfahrten und Reisekosten für Lehrer

Nachdem 2013 per Gerichtsentscheid klar war, dass alle Lehrkräfte und nicht nur die angestellten Lehrkräfte einen Anspruch auf Reisekostenerstattung haben, kam es in einigen Bundesländern zu einem Stopp bei der Buchung für Schulfahrten bis zur Klärung der Finanzierung der Reisekosten.

Die Regelung, dass Lehrkräfte auf ihre Fahrtkosten verzichten können, ist nicht mehr haltbar.

Grundsätzlich laufen die Buchungen für Schulfahrten wieder, wobei jetzt in allen Bundesländern hierzu neue Richtlinien bzw. Schulfahrtenerlasse herausgegeben wurden oder zur Zeit noch erarbeitet werden.

Zwei Punkte scheinen dabei allgemeiner Konsens zu sein:

  1. Alle Lehrkräfte erhalten Reisekosten für Schulfahrten, die Möglichkeit eines Verzichtes auf Reisekosten soll es nicht mehr geben.
  2. Die Schulen erhalten für Reisekosten ein Budget, aus dem sie die Reisekosten der Lehrkräfte bezahlen können. Wie hoch dieses ist und wie es eingesetzt werden kann, wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Schulfahrten und Schulfahrtenerlasse

Bei der Buchung von Schulfahrten wird als Argument für Kurzaufenthalten von Lehrkräften immer wieder vorgebracht, dass sie höchstens 3 Tage fahren dürften.

Dies geben die Schulfahrtenerlasse der einzelnen Bundesländer nicht her. Es kann höchstens eine Entscheidung der jeweiligen Schule sein, die so aber nicht zwingend zu treffen ist.

Tipp: Wer Schulklassen beherbergt, sollte sich auf jeden Fall die Schulfahrtenerlasse der entsendenden Bundesländer seiner Gäste besorgen.

Dies kann auch bei der Entwicklung von Programmangeboten eine nützliche Unterstützung sein!

Ehrenamtspauschale, zur Erinnerung!

Es hat sich noch nicht ganz herumgesprochen: Für Ehrenamtliche in Vereinen wurde 2013 die Ehrenamtspauschale auf 720,00 € im Jahr erhöht.

Diese gilt für Vorstände, eine Bürokraft in der Geschäftsstelle oder einen Hausmeister, soweit er nur Zweckbetriebe im ideellen Bereich betreut.

Übrigens: Die Übungsleiterpauschale wurde auch erhöht, auf 2.400 € pro Jahr.

Die Sachbezugswerte für 2014 stehen fest

In den meisten Häusern wird seit jeher so verfahren, dass Mitarbeiter für eingenommene Mahlzeiten den vom Finanzamt festgelegten Sachbezugswert bezahlen. Für 2014 gilt: Früh-stück kostet 1,63 Euro, Mittag- und Abendessen jeweils 3,00 €, ein ganzer Tag demnach 7,63 €. Werden diese Werte im Ansatz unterschritten oder das Essen unentgeltlich ausgegeben, entstehen „geldwerte Vorteile“, die zu versteuern sind. Mehr Infos gerne von Helge Böttcher unter Boettcher@kb-bsb.de.

Mindestlohn ein Thema?

Ja durchaus, gibt es doch nach unserem Kenntnisstand erhebliche Lohnunterschiede z. B. im Bereich der einfachen Tätigkeiten in der Hauswirtschaft. Die Häuser in kirchlicher, öffentlich rechtlicher oder vergleichbarer Trägerschaft zahlen über 8,50 €. Bei Häusern in freier Trägerschaft, und da spielt es keine Rolle, ob neue oder alte Bundesländer, gibt es noch eine Vielzahl, die Stundenlöhne unter 8,50 € zahlen.

Hier wird es zu einer Angleichung der Lohnkosten bei den unterschiedlichen Hausträgern kommen und einzelne Häuser werden auch ihre Preise maßvoll anheben müssen.

Trinkwasserprüfpflicht

Gemäß der novellierten Trinkwasserverordnung müssen Hotels (und hier sind auch Gruppen- und Tagungshäusern einzuordnen) ihre Trinkwasseranlagen auf Legionellenbefall prüfen lassen. Für die Erstbeprobung gab es eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2013, die jetzt leider abgelaufen ist!

Das Kolleg der AkaBEST

… startet im Januar mit einem neuen Durchgang. Hausleiter und Assistenten können teilnehmen, in fünf mehrtägigen Modulen, verteilt über das Jahr 2014, geht es durch alle Bereiche, von „wirtschaftlicher Betriebsführung“ bis „neue Medien“, von „Personal“ bis „alles rund ums Recht“. Mehr Info unter www.akabest.de. Erfolgreiche Teilnehmer bekommen ein Zertifikat der IHK Hannover.

Es können noch begrenzt Teilnehmer angenommen werden.

AkaBEST Seminarkompass erschienen

Auf der Internetseite von www.akabest.de unter der Rubrik Seminare & Tagungen ist der ganz aktuelle Seminarkompass zu finden. Hier sind alle Veranstaltungen dargestellt, die im ersten Quartal 2014 angeboten werden. Erstmals werden eine Reihe von Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Akademie des Deutschen Jugendherbergswerkes angeboten, ein weiterer Schritt zur Verbesserung und Vervollständigung des Angebotes!

PerDiePlan jetzt mit Hausmanager verknüpft!

Die angestrebte Verknüpfung des Dienstplanungsprogramms mit dem Belegungsprogramm Hausmanager ist jetzt fertig und in der Praxis im Einsatz. Jetzt können die Verpflegungsmengen und die An- und Abreisen direkt aus dem Hausmanager in die Planung des Personalbedarfs übernommen werden, anzusehen unter www.Bildungsstaettenberatung.de